Es ist ein Trauerspiel um die Barrierefreiheit im Plochinger Bahnhof. Vor zwölf Jahren ist am 1. Januar 2013 das Personenbeförderungsgesetz des Bundes mit neuen Regelungen zur Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Kraft getreten. Bis 2022 sollte die Barrierefreiheit im gesamten ÖPNV in Deutschland umgesetzt werden. Inzwischen ist es Ende Juli 2025 und nichts hat sich seitdem im Blick auf die Barrierefreiheit des Bahnhofes in Plochingen getan.
In der Sitzung des ABTU (Ausschuss für Bauen, Technik und Umwelt) am 15. Juli wurden die Ausschussmitglieder des Gemeinderates durch Vertreter der Bahn informiert, wie es weitergehen soll. Nach Stand der Dinge wird erst zwischen 2029 und 2031 in Plochingen die Barrierefreiheit des Bahnhofes realisiert. Die Arbeiten sollen beginnen, wenn der gesamte Bahnhof sowieso 2029 stillgelegt wird, bei der für mehrere Monate angesetzten, umfassenden Sanierung der Bahnstrecke Bad Cannstatt – Ulm (vergleichbar mit der fünf Monate dauernden Sanierung der Riedbahn zwischen Mannheim und Frankfurt 2024).
Wir haben den Bahnvertretern nachdrücklich unsere Bitte mitgegeben, dass auf jeden Fall die Aufzüge künftig groß genug für E-Bikes sein müssen, dass die Anlage von Rampen gegenüber den Treppen geprüft werden sollte und entlang der Treppen Seitenrinnen angebracht werden sollen, über die ein Rad samt Seitentaschen geschoben werden kann.