Dies und das

Zum Jahresende müssen wieder alle städtischen Wasserzähler abgelesen werden

Ab 16. Dezember werden die Ablesekarten bzw. E-Mails zur Mitteilung des Wasserzählerstandes an alle Kundinnen und Kunden versendet. Neu: Aufforderung...
Lesen Sie bitte am 31.12.2024 Ihren Wasserzähler ab
Lesen Sie bitte am 31.12.2024 Ihren Wasserzähler abFoto: Stadt Öhringen

Ab 16. Dezember werden die Ablesekarten bzw. E-Mails zur Mitteilung des Wasserzählerstandes an alle Kundinnen und Kunden versendet.

Neu: Aufforderung zum Ablesen per E-Mail

Alle Kunden, die im letzten Jahr eine E-Mail-Adresse im Erfassungsportal eingegeben haben, werden in diesem Jahr erstmalig auf elektronischem Weg aufgefordert, den Zählerstand mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass die Aufforderung zur Wasserzählerablesung direkt von der Ablesefirma und nicht von der Stadt Öhringen versendet wird. Deswegen lautet der E-Mail-Absender: zaehler@ablesen.de

Die Stadtkämmerei bittet alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie alle Hausverwaltungen von Mehrfamilienhäusern, die Zählerstände der städtischen Wasserzähler am 31.12.2024 abzulesen und diese bis zum 10. Januar 2025 mitzuteilen. Die abgelesenen Zählerstände werden von der Stadtkämmerei nicht hoch- oder zurückgerechnet.

Für die Mitteilung der Zählerstände stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Internet: Unter der Adresse: www.oehringen.de oder direkt unter www.ablesen.de/oehringen, finden Sie den Link zur Zählerstandserfassung. Durch die Eingabe des Buchungszeichens und des individuellen Passworts (Passwort ist auf der Ablesekarte oder in der E-Mail vermerkt) können Sie sich einloggen und die Werte eingeben.
  • QR-Code: Mithilfe eines Smartphones kann der auf dem Anschreiben aufgeführte QR-Code abgescannt und der Zählerstand schnell eingetragen werden.
  • WhatsApp: Ausgefüllte Ablesekarten können als Foto an die dafür vorgesehene Mobilfunk-Nummer gesendet werden.
  • Postweg/Fax: Sie können die Ablesewerte in den entsprechenden Kartenabschnitt eintragen und per Post oder Fax zusenden.
  • Rathaus: Die Ablesekarte kann auch direkt im Rathaus abgegeben werden.

Sollte innerhalb der vorgesehenen Ablesefrist keine Zählerstandmitteilung eingehen, ist eine Schätzung des Zählerstandes erforderlich. Das hat zur Folge, dass der neue Abschlag eventuell zu hoch festgesetzt wird oder durch eine zu niedrige Schätzung bei der nächsten Abrechnung eine zu hohe Nachzahlung entsteht.

Bitte melden Sie Eigentümerwechsel, Hausübergaben, Namens- und Adressenänderungen zeitnah der Stadtkämmerei, damit eine ordnungsgemäße und korrekte Verbrauchsabrechnung erstellt werden kann.

Die zuständigen Sachbearbeiterinnen der Kämmerei erreichen Sie während der regulären Sprechzeiten unter der Tel. Nr. 07941/68-132 oder 07941/68-263 per E-Mail an: steuern@oehringen.de

Die Stadtkämmerei und das Wasserwerk bedanken sich im Voraus für Ihre Mithilfe.

Erscheinung
Öhringer Nachrichten
Ausgabe 50/2024
von Stadt Öhringen
13.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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