Jetzt im Frühjahr, wenn alles grünt und blüht, wachsen einige Gartenpflanzen schneller, als manche Grundstückseigentümer es im Winter erwartet haben. Dadurch ragen oft Zweige und Äste auf Gehwege und behindern Fußgänger. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass ab dem 1. März Pflanzen gar nicht mehr geschnitten werden dürfen. Ein sogenannter Pflegeschnitt (Triebe, die maximal ein Jahr alt sind) ist das ganze Jahr zulässig und die Verkehrssicherheit hat immer Vorrang. Sollten auch von Ihrem Grundstück Pflanzen auf den Gehweg oder in die Fahrbahn ragen, daher bitte auch im Frühjahr und Sommer im notwendigen Umfang zurückschneiden.
Damit es nicht jedes Jahr notwendig ist, in der Vegetationsperiode nachzuschneiden, kann es sinnvoll sein, im Herbst/Winter die Pflanzen etwas weiter zurückzuschneiden, sodass im darauffolgenden Jahr die Triebe nicht bis in den Verkehrsraum wachsen. In der kalten Jahreszeit sind dann auch umfangreichere Gehölzarbeiten zulässig.
Joachim Specht, Ortsvorsteher