Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Bei der Stadtverwaltung gehen immer wieder Hinweise und Beschwerden ein, dass Gehweg- und Fahrbahnränder nicht ordnungsgemäß
freigeschnitten werden. Es ragen Äste von Hecken, Sträuchern und Bäumen stellenweise verkehrsbehindernd in den Geh- und Fahrbereich hinein und behindern sowie gefährden Verkehrsteilnehmer. Jeder Eigentümer eines Grundstückes muss überprüfen, ob die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen entlang des Grundstückes gewährleistet ist.
Gegebenenfalls müssen Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass für die Nutzer der Straßen und Gehwege (Fußgänger und Autofahrer) keine Gefahr oder Behinderung besteht.
Bitte achten Sie besonders darauf, dass Hecken, Bäume und Sträucher, die in das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen, mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Auf dem Bild ist der Regelfall des Lichtraumprofils dargestellt. An Kreuzungen und Einmündungsbereichen muss gegebenenfalls weiter zurückgeschnitten werden um die Übersicht zu gewährleisten.
Dies gilt ebenso für Grundstücke, die an Bewirtschaftungswege oder Wanderwege angrenzen, wie zum Beispiel in der Pfingsthalde.
Zu Nachbargrundstücken hin gelten die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes. Hier ist mit Hecken bis 1,8 m Höhe ein Abstand von 0,5 m zur Grenze einzuhalten. Wenn Sie hierzu speziellere Fragen haben, können Sie bei der Stadtverwaltung eine Informationsschrift des Justizministeriums Baden-Württemberg erhalten in dem das Nachbarrechtsgesetz anschaulich erläutert wird.
Stadtverwaltung Rosenfeld
Ordnungsamt