Aus den Rathäusern

Zurückschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen

Seit dem 01.10. bis 28.02.2025 ist nun wieder das Zurückschneiden von Hecken, Büschen, Bäumen usw. erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraumes drohen Bußgelder,...

Seit dem 01.10. bis 28.02.2025 ist nun wieder das Zurückschneiden von Hecken, Büschen, Bäumen usw. erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraumes drohen Bußgelder, wenn das Zurückschneiden nicht von einer Behörde beispielsweise zur dringenden Sichtverbesserung für den Verkehr angeordnet wurde.

Gehölzarbeiten an Bächen

Die Gemeinde führt Gehölzarbeiten an Bächen regelmäßig durch. Sollten Sie Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks sein und diese Arbeiten selbst durchführen, sprechen Sie dies bitte vorab mit dem Bauhof ab. Die Arbeiten dürfen ebenfalls wieder seit dem 1.10. bis 28.2.2025 durchgeführt werden. Sollten Sie nicht auf den Bauhof zugehen, wird die Gemeinde die Arbeiten dann selbst durchführen.

Erscheinung
Schöntal aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2024
von Bürgermeisteramt Schöntal
17.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Schöntal
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto