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Zurückschneiden von Hecken und Bäumen

Nach dem Straßengesetz darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Fahr- und Fußgängerverkehrs auf öffentlichen Straßen und Wegen (auch Feldwegen) durch...
Skizze mit Baum zum Lichtbaumprofil
Frei zu haltendes LichtraumprofilFoto: Gemeinde Oberstenfeld

Nach dem Straßengesetz darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Fahr- und Fußgängerverkehrs auf öffentlichen Straßen und Wegen (auch Feldwegen) durch Zweige von Bäumen, Hecken oder Sträuchern, die über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg- oder Fahrbahnbereich ragen, nicht beeinträchtigt werden (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Dies gilt auch für hohen Grasbewuchs. Verantwortlich dafür sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder ihre Beauftragten als so genannte Verkehrssicherungspflichtige.

Wir weisen darauf hin, dass größere Baumpflegearbeiten im Zeitraum 1. Oktober bis 28. Februar vorgenommen werden müssen. Zwischen 1. März und 30. September sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses zulässig.

Lichtraumprofile
Im öffentlichen Verkehrsraum müssen folgende Lichtraumprofile freigehalten werden:

4,50 m über der gesamten Fahrbahn
2,50 m über Gehwegen und Radwegen

Entlang der Gehwege ist der Bewuchs bis zur Gehweg-Hinterkante zurückzuschneiden. Bei Fahrbahnen ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 Meter einzuhalten. Sofern ein Bordstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 Meter reduziert werden. Bei Radwegen beträgt der seitliche Sicherheitsabstand 0,25 Meter.

Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Hydrantenschilder
Häufig sind auch Straßenleuchten von Büschen und Bäumen stark eingewachsen. Straßenleuchten dienen der Verkehrssicherheit und können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie frei stehen und nicht durch Sträucher und Äste verdeckt werden. Prüfen Sie deshalb bitte auch die Straßenbeleuchtung im Bereich Ihres Grundstücks und schneiden Sie die Sträucher und Bäume im Bereich der Straßenleuchten großzügig frei.

Bitte beachten Sie auch, dass durch Ihre Bepflanzungen keine Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Hydrantenschilder verdeckt sind und dass an Kreuzungen und Einmündungen die notwendigen Sichtfelder freigehalten werden.

Frei zu haltendes Lichtraumprofil

So ist die Hecke richtig geschnitten

So kann die Straßenleuchte ihre Wirkung richtig entfalten

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2026
von Gemeinde Oberstenfeld
26.02.2026
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