Es wird Sommer und viele Sträucher, Hecken und andere Pflanzen sind wieder ordentlich gewachsen.
Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang daran, dass alle Grundstücksbesitzer verpflichtet sind, ihre Pflanzen wie Hecken, Sträucher oder Bäume, die in den Straßenbereich oder den Gehweg hineinragen, auf die Gehwegs- bzw. Straßenhinterkante zurückzuschneiden. Der Rückschnitt ihrer Anpflanzungen zu Zwecken der Verkehrssicherung hat auch in der Zeit von März bis September stattzufinden.
Insbesondere Anpflanzungen, die Verkehrsschilder, Straßenlampen o. Ä. ganz oder teilweise verdecken, die Benutzung von Gehwegen ganz oder teilweise behindern oder die Durchfahrt von Fahrzeugen wie z.B. Müllfahrzeugen, Rettungsfahrzeugen oder Feuerwehrfahrzeugen behindern, sind zurückzuschneiden.
Grundsätzlich können Sie das allgemein gängige Lichtraumprofil als Vorlage für Ihren Rückschnitt nehmen.