Gemeinderat

Zuschüsse für die Rinderhaltung

Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 27. September 1999 erhalten die Landwirte für das Jahr 2022 zur Förderung der Landwirtschaft einen Zuschuss...

Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 27. September 1999 erhalten die Landwirte für das Jahr 2022 zur Förderung der Landwirtschaft einen Zuschuss aus Mitteln des Fremdenverkehrshaushalts. Er beträgt 9,20 Euro pro deckfähigem Rind und Jahr. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend, das heißt im Frühjahr 2024.

Seit dem Jahr 2008 fallen diese Zuschüsse für die Rinderhaltung unter die Kommunalen Beihilfen im Agrarerzeugnissektor und sind nach den Vorschriften der EG-Verordnung Nr. 1535/2007 und der Verwaltungsvorschrift über die Kommunalen Beihilfen im Agrarerzeugnissektor vom 30.05.2008 als sogenannte „De-minimis-Beihilfen“ auszuschütten.

Damit verbunden ist ein aufwändiges Antrags- und Ausschüttungsverfahren, mit einem hohen, aber für die Gemeinde, aufgrund von höherrangigem Recht, unvermeidlichen bürokratischen Aufwand.

Wir bitten daher die Landwirte, bis spätestens 15. Januar 2025 die Auszahlung des Zuschusses zu beantragen und uns eine Mehrfertigung über die Meldung des Bestandsregisters an das Veterinäramt oder die entsprechende Seite des MEKA-Bescheides vorzulegen. Spätere Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Aus diesen Unterlagen können wir die Anzahl der Kühe und weiblichen Rinder über 2 Jahre entnehmen.

Des Weiteren bitten wir die Antragsteller, uns Nachweise über die jeweils in den vergangenen drei Steuerjahren erhaltenen Zuschüsse zur Rinderhaltung durch die Gemeinde und Bescheide über sonstige De-minimis-Beihilfen vorzulegen, um prüfen zu können, ob im Einzelfall der Höchstbetrag an Beihilfen in Höhe von 20.000 € in den vergangenen drei Steuerjahren bereits erreicht wurde.

Zuständig für die Annahme und die Bearbeitung der Anträge im Rathaus ist Frau Sandra Limberger, Zimmer 001.

Bei Rückfragen zu dem durch die EG-Verordnung Nr. 1535/2007 und die entsprechende Verwaltungsvorschrift vorgeschriebenen Auszahlungsverfahren stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 07721 8008-50 zur Verfügung.

Erscheinung
Nachrichten Unterkirnach – Amtsblatt der Gemeinde Unterkirnach
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Ausgabe 50/2025
von Gemeinde Unterkirnach
11.12.2025
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