Aus den Rathäusern

Zuschuss zu den Gebühren der Musikschule Calw

Die Gemeinde Althengstett gewährt Zuschüsse zu den Unterrichtsgebühren der Musikschule Calw. Diese werden auf Antrag, der nachfolgend abgedruckt ist,...

Die Gemeinde Althengstett gewährt Zuschüsse zu den Unterrichtsgebühren der Musikschule Calw. Diese werden auf Antrag, der nachfolgend abgedruckt ist, für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 ausbezahlt. Die Höhe beträgt pro Monat für:

Musik für Eltern u. Baby

3,30 €

Musikalische Früherziehung

4,10 €

Musik und Tanz im Vorschulalter

4,70 €

Pré-Ballett – Tanz und Bewegung

4,70 €

Ballett 60 Minuten

4,95 €

Ballett 75 Minuten

6,20 €

Einzelunterricht 15 Minuten

5,70 €

Einzelunterricht 30 Minuten

11,40 €

Einzelunterricht 45 Minuten

17,10 €

Einzelunterricht 60 Minuten

22,80 €

Gruppenunterricht 2er-Gruppe 30 Minuten

6,35 €

Gruppenunterricht 2er-Gruppe 45 Minuten

9,50 €

Gruppenunterricht 3er-Gruppe 30 Minuten

4,30 €

Gruppenunterricht 3er-Gruppe 45 Minuten

6,50 €

Gruppenunterricht 4er-Gruppe 45 Minuten

5,00 €

Bei zwei Kindern einer Familie in der Musikschule werden aus der Summe der Einzelzuschüsse 10 % zusätzlich gewährt, bei drei und mehr Kindern einer Familie 20 %. Belegt ein Kind mehrere Fächer, wird das Fach mit dem höchsten Zuschuss gefördert.

Der Zuschuss zur musikalischen Jugendförderung wird für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Erstwohnsitz in Althengstett gewährt. Bei über 18 Jahre alten Schülern ist mit dem Antrag eine Schulbescheinigung vorzulegen. Der Zuschuss wird für kindergeldberechtigte Kinder bis zum Abschluss einer weiterführenden Schule, bei Schülern in einem Ausbildungsverhältnis bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt.

Den Zuschuss bitten wir bis spätestens 14. Februar 2025 zu beantragen. Bitte geben Sie den Antrag rechtzeitig beim Rathaus Althengstett oder den Ortsverwaltungen ab.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Förderung um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Althengstett handelt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Beträge, die unter 20,00 Euro liegen, werden nicht ausbezahlt. Ein Negativbescheid wird hierüber nicht ausgestellt.

Bei verspätet eingehenden Anträgen verfällt der Förderanspruch.

Hinweis:

Der Antrag ist auch auf der Homepage der Gemeinde Althengstett über die Startseite zu finden.

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Althengstett
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

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Althengstett

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von Gemeinde Althengstett
10.01.2025
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