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Zuschuss zu den Gebühren der Musikschule Calw

Die Gemeinde Althengstett gewährt Zuschüsse zu den Unterrichtsgebühren der Musikschule Calw. Diese werden auf Antrag, der nachfolgend abgedruckt ist,...

Die Gemeinde Althengstett gewährt Zuschüsse zu den Unterrichtsgebühren der Musikschule Calw.
Diese werden auf Antrag, der nachfolgend abgedruckt ist, für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 ausbezahlt. Die Höhe beträgt pro Monat für:

Musik für Eltern u. Baby:3,30 €
Musikalische Früherziehung:4,10 €
Musik und Tanz im Vorschulalter: 4,70 €
Pré-Ballett – Ballett Tanz und Bewegung:4,70 €
Ballett 60 Minuten: 4,95 €
Ballett 75 Minuten: 6,20 €
Einzelunterricht 15 Minuten: 5,70 €
Einzelunterricht 30 Minuten: 11,40 €
Einzelunterricht 45 Minuten: 17,10 €
Einzelunterricht 60 Minuten: 22,80 €
Gruppenunterricht 2er-Gruppe 30 Minuten: 6,35 €
Gruppenunterricht 2er-Gruppe 45 Minuten: 9,50 €
Gruppenunterricht 3er-Gruppe 30 Minuten: 4,30 €
Gruppenunterricht 3er-Gruppe 45 Minuten: 6,50 €
Gruppenunterricht 4er-Gruppe 45 Minuten: 5,00 €


Bei zwei Kindern einer Familie in der Musikschule werden aus der Summe der Einzelzuschüsse 10 % zusätzlich gewährt, bei drei und mehr Kindern einer Familie 20 %.
Belegt ein Kind mehrere Fächer, wird nur ein Fach gefördert, und zwar das, welches den höchsten Zuschuss erhält.
Der Zuschuss zur musikalischen Jugendförderung wird für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Erstwohnsitz in Althengstett gewährt.
Bei über 18 Jahre alten Schülern ist mit dem Antrag eine Schulbescheinigung vorzulegen. Der Zuschuss wird für kindergeldberechtigte Kinder bis zum Abschluss einer weiterführenden Schule, bei Schülern in einem Ausbildungsverhältnis bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt.
Den Zuschuss bitten wir bis spätestens 15. August 2025 zu beantragen. Bitte geben Sie den Antrag rechtzeitig beim Rathaus Althengstett oder den Ortsverwaltungen ab.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Förderung um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Althengstett handelt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Beträge, die unter 20,00 Euro liegen, werden nicht ausbezahlt. Ein Negativbescheid wird hierüber nicht ausgestellt.
Bei verspätet eingehenden Anträgen verfällt der Förderanspruch.
Hinweis: Der Antrag ist auch auf der Homepage der Gemeinde Althengstett über die Startseite zu finden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Althengstett
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Althengstett
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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