Aus den Rathäusern

Zustand der Straßen in Mittelschefflenz

Die älteste Akte über den Zustand der Straßen in Mittelschefflenz stammt aus dem Jahr 1829. Nach einer Besichtigung durch das „Ruggericht“ (eine...

Die älteste Akte über den Zustand der Straßen in Mittelschefflenz stammt aus dem Jahr 1829. Nach einer Besichtigung durch das „Ruggericht“ (eine Behörde, die den allgemeinen Zustand der Dörfer und Städte des Bezirks beaufsichtigte) wurde am 8. Mai die folgende Aktennotiz eingetragen:

„Gelegentlich der heutigen Ruggerichtshaltung im Orte Mittelschefflenz hat man über den Zustand der Verbindungsstraßen folgende Notiz zu den Akten gebracht.

  1. Im Allgemeinen kann man keine schöneren Verbindungsstraßen finden, als sie dahier zu sehen sind, und die Baumpflanzung an denselben gewährt den erfreulichsten Anblick; man muß aber nicht vergeßen, daß der evangel. Pfarrer Herr Gebhard über Leztere die Aufsicht führte.
    Die Übrzeugung von Vorzug guter Straßen, und der trieb, solche zu unterhalten, ist überhaupt in diesem Orte schon so erstarckt, daß jede eingreifende Maßregel überflüssi wird, und eine leise Aufmunterung zur Nachhülfe genügt.
  2. Durch den Ort sollte der Weg doch ausgebessert werden.
  3. Das Geländer an der Oberländer Brücke fordert einige Reparatur.
  4. Gegen den Wald hin fehlen noch die Obstbäume an dem Gemeindsweege, sie lassen sich jedoch ohne grosen Aufwand an Mühe wegen des felsigsten Bodens nicht aberal setzen.
  5. Rechts von dem Weege auf die Chaussee ist der abbrüchige Rain zu tabutiren.
  6. Ein baum, der sich in die Straßenbreite hereinlegt, im nächsten Spätjahr wegzuräumen.
  7. Die Bäume auf der linken Seite, welche näher als 6 Fuß vom Straßenkörper stehen, sollten auf die Linie der übrigen zurückgesezt werden. Einige darunter befindliche Zwetschenbäume verdienen jedoch nicht länger der Aufbewahung.
  8. Die Schweinställe an dem evangel. Schulhauß, die den Weeg zur Augebühr verengen, könntn versezt, und an die Mauer des Scheuerngiebels des Georg Wagner, welches gegen eine kleine Entschädigung hiezu neu erichtigt, angelehnt werden.
    Die Baulast hat der evangelische Heilige (die Kirchenkasse).

Beschluß

Abschrift dieser Anmerkungen an den Ortsvorstand mit dem Anfügen, man versehe sich zu dessen Eifer für guten Wegbau; daß binnnen sechs Wochen der Weeg durch den Ort mittelst kleinen und egal geschlagenen Steinen, da wo es möglich ist, ausgebessert; Eben so daß im nächsten Spätjahr an dem Weege gegen den Wald eine Parthie junger Bäume gepflanzt, und von dem Vollzuge daran als der Anordnungen unter Nr. 5, 6, 7 u. 8 dem Amte die Anzeige gemacht werde.

Großherzogliches Bezirksamt. Weber

Erscheinung
Schefflenzer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Schefflenz
17.07.2025
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