Stadt Remseck am Neckar
71686 Remseck am Neckar
Aus den Rathäusern

Zwangsversteigerung

Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 2 K 42/22 Ludwigsburg, 18.07.2024 Amtsgericht Ludwigsburg Vollstreckungsgericht Terminbestimmung: Zum Zwecke...
Foto: Amtsgericht Ludwigsburg

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 2 K 42/22

Ludwigsburg, 18.07.2024

Amtsgericht Ludwigsburg

Vollstreckungsgericht

Terminbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag, 05.09.2024

10:00 Uhr

1. OG, Sitzungssaal

Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus), 71638 Ludwigsburg

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Neckarrems

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

Blatt

144,308/1000

Wohnung Nr. 1 (Erdgeschoss links)

8242

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Anschrift

Neckarrems

1745/1

Gebäude- und Freifläche

Haydnstraße 12

394

Zusatz: BV 2 zu 1 Der Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte ist hinsichtlich der Pkw-Abstellplätze geändert. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 24. September 1986 GA8242.

Objektbeschreibung/Lage

(lt. Angabe d. Sachverständigen – alle Angaben ohne Gewähr)

2-Zimmer-Wohnung im EG links mit Pkw-Stellplatz, Baujahr 1988, ca. 52 qm Wohnfläche, Haydnstraße 12 in 71686 Remseck-Neckarrems

Verkehrswert:164.000,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.10.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank: Baden-Württembergische Bank

IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC: SOLADEST600

Verwendungszweck:

2447567001064, Az. 2 K 42/22

AG Ludwigsburg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Epple, Rechtspfleger

Beglaubigt

Ludwigsburg 18.07.2024

Giannopoulos, JAng.

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt

- ohne Unterschrift gültig

Anhang
Dokument
Erscheinung
Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024

Orte

Remseck am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Remseck am Neckar
08.08.2024
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