Beglaubigte Abschrift
Aktenzeichen: 2 K 42/22
Ludwigsburg, 18.07.2024
Amtsgericht Ludwigsburg
Vollstreckungsgericht
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
Donnerstag, 05.09.2024 | 10:00 Uhr | 1. OG, Sitzungssaal | Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus), 71638 Ludwigsburg |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neckarrems
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil | Sondereigentums-Art | Blatt |
144,308/1000 | Wohnung Nr. 1 (Erdgeschoss links) | 8242 |
an Grundstück
Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart und Lage | Anschrift | m² |
Neckarrems | 1745/1 | Gebäude- und Freifläche | Haydnstraße 12 | 394 |
Zusatz: BV 2 zu 1 Der Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte ist hinsichtlich der Pkw-Abstellplätze geändert. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 24. September 1986 GA8242.
Objektbeschreibung/Lage
(lt. Angabe d. Sachverständigen – alle Angaben ohne Gewähr)
2-Zimmer-Wohnung im EG links mit Pkw-Stellplatz, Baujahr 1988, ca. 52 qm Wohnfläche, Haydnstraße 12 in 71686 Remseck-Neckarrems
Verkehrswert:164.000,00 €
Weitere Informationen unter www.zvg.com
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.10.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck:
2447567001064, Az. 2 K 42/22
AG Ludwigsburg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Epple, Rechtspfleger
Beglaubigt
Ludwigsburg 18.07.2024
Giannopoulos, JAng.
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig