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Zwangsversteigerung

Aktenzeichen: 1 K 31/23 Ludwigsburg, 22.05.2025 Amtsgericht Ludwigsburg VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminbestimmung: 3-Zimmer-Wohnung in Remseck...
Foto: Amtsgericht Ludwigsburg

Aktenzeichen:

1 K 31/23

Ludwigsburg, 22.05.2025

Amtsgericht Ludwigsburg

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminbestimmung:

3-Zimmer-Wohnung in Remseck a.N. (Pattonville)

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag, 08.07.2025

09:30 Uhr

Sitzungssaal im 1. OG

Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg

- Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus)

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Aldingen

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

lfd. Nr.

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

Blatt

1

1.306/100.000

Wohnung im 1. Obergeschoss im Haus 3 (Columbusstraße 1) gem. Aufteilungsplan Nr. 10

50137

2

300/100.000

Tiefgaragenstellplatz gem. Aufteilungsplan Nr. 10750177

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Aldingen

6896

Gebäude- und Freifläche

Columbusstraße

4.945

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt.Angabe d. Sachverständigen alle Angaben ohneGewähr):

3-Zimmer-Wohnung im 1. OG, Haus 3 mit Eckbalkon und Abstellraum im UG, Wohnfläche ca. 72,5 qm, Columbusstraße 1 in 71686 Remseck am Neckar (Pattonville)

Verkehrswert: 400.000,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt.Angabe d. Sachverständigen alle Angaben ohne Gewähr):

Stellplatz in der Tiefgarage, Columbusstraße in 71686 Remseck am Neckar (Pattonville)

Verkehrswert: 25.000,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:

Kreissparkasse Böblingen, Herr Bauer, Tel.: 07031 771576

Der Versteigerungsvermerk ist am 07.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank: Baden-Württembergische Bank

IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC: SOLADEST600

Verwendungszweck:

2447567001546, Az. 1 K 31/23

AG Ludwigsburg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Kehlenbach

Rechtspflegerin

Beglaubigt

Ludwigsburg, 23.05.2025

Weber, JAng`e

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Anhang
Dokument
Erscheinung
Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
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