Dies und das

Zwangsversteigerung Amtsgericht Emmendingen

Aktenzeichen: 9 K 45/24 Emmendingen, 20.06.2025 Amtsgericht Emmendingen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminbestimmung:...
Wappen Baden-Württemberg

Aktenzeichen:

9 K 45/24

Emmendingen, 20.06.2025

Amtsgericht Emmendingen

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Terminbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag, 11.09.2025

09:15 Uhr

II, Sitzungssaal

Amtsgericht Emmendingen, Karl-Friedrich-Straße 25, 79312 Emmendingen

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Bleibach

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

SE-Nr.

Sondernutzungsrecht

Blatt

335/1.000

Wohn- und Teileinheit, im 1. DG

rechts u. 2. DG

3

Keller Nr. 3 + Garage Nr. 3

508 BV

1

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Bleibach

16/1

Gebäude- und Freifläche

Dorfstraße 6

1.553

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 4-Zimmer-Maisonette-Eigentumswohnung Nr. 3 im 1./2. Dachgeschoss, Baujahr vor 1990, Um- und Ausbau 1994, Pkw-Einzelgarage Nr. 3

Verkehrswert:

380.000,00 €

Weitere Informationen in einigen Tagen unter www.versteigerungspool.de.

Der Versteigerungsvermerk ist am 10.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags dieAufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540627124180, Az. 9 K 45/24, AG Emmendingen, Name des Bieters

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Amtsgericht Emmendingen

-Vollstreckungsgericht-

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Gutach
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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