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Zwangsversteigerung – Holzstraße 20

Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 1 K 66/22 Stuttgart, 06.05.2025 Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt VOLLSTRECKUNGSGERICHT ...
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Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 1 K 66/22

Stuttgart, 06.05.2025

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Zwangsversteigerung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch,

16.07.2025

10:30 Uhr

2, Sitzungssaal

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt,

Badstraße 23, 70372 Stuttgart

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Winterbach

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Winterbach

4432/1

Gebäude- und Freifläche

Holzstraße 20

499

3065

Objektbeschreibung/Lage (It Angabe d. Sachverständigen):

(Doppelhaushälfte, Wohnfl. ca. 116 qm, Nutzfl. KG ca. 29 qm, Baujahr ca. 1969/1970, spätere Modernisierungen, Fertigteilgarage, Baujahr ca. 1979, teils Planabweichungen etc., siehe Gutachten; Holzstraße 20 in 73650 Winterbach)*

Verkehrswert:414.000,00 €

Weitere Informationen im Internet unter: www.zvg.com

* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr.

Der Versteigerungsvermerk ist am 02.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC: SOLADEST600

Verwendungszweck:

2547597002028, Az. 1 K 66/22

AGStuttgart-Bad Cannstatt

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wildermuth-Mezger

Rechtspflegerin

Beglaubigt

Stuttgart-Bad Cannstatt, 15.05.2025

Saturno, JAng'e

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig


Erscheinung
Winterbach mehr als Heimat Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Winterbach
05.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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