Aus den Rathäusern

Zweckentfremdung von privaten Garagen

Häufig werden private Garagen nicht dafür verwendet, das eigene Auto darin abzustellen, sondern als Lagerraum für andere Dinge wie Werkzeug, Gartenutensilien...

Häufig werden private Garagen nicht dafür verwendet, das eigene Auto darin abzustellen, sondern als Lagerraum für andere Dinge wie Werkzeug, Gartenutensilien und Hausrat. Gemäß Landesbauordnung für Baden-Württemberg dürfen Garagen nicht als Werk- und Lagerräume verwendet werden. Die zweckentfremdete Nutzung der Garagen führt zudem zu einem erhöhten Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum. Um diesen zu entlasten, bittet die Gemeinde Deizisau deshalb alle Garagenbesitzer darum, die Garagen für ihren eigentlichen Gebrauch, nämlich als Abstellfläche für Autos, zu nutzen.

Erscheinung
Aktuell – Mitteilungsblatt Deizisau
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024

Orte

Deizisau

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Deizisau
13.12.2024
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