Der Zweckverband Eschachwasserversorgung beliefert seine Mitgliedsgemeinden mit gesundem und bekömmlichem Trinkwasser, welches entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung laufend von der Firma Peri Medizinische Analytik Sindelfingen GmbH kontrolliert wird.
Hinsichtlich der Wasserhärte stellt die Firma Peri Medizinische Analytik Sindelfingen GmbH im neuesten Prüfbericht vom 13.04.2026 fest: Mit einer ermittelten Gesamthärte von 11,9 °dH (2,12 mmol/L) ist das Wasser nach dem „Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)“ in der gültigen Fassung in den Härtebereich mittel (Härtebereich von 1,5 mmol/L bis 2,5 mmol/L) einzustufen.
Trinkwasser sollte nicht korrosiv wirken. Daher darf die berechnete Calcitlösekapazität am Ausgang des Wasserwerks 5 mg/L CaCO3 bzw. bei Mischwässern 10 mg/L CaCO3 nicht überschreiten. Die berechnete Calcitlösekapazität liegt bei 0,2 mg/L CaCO3 und charakterisiert das Trinkwasser als sehr leicht calcitlösend.
Der Sauerstoffgehalt des vorliegenden Trinkwassers liegt mit 10 mg/L über dem, aus korrosionschemischer Hinsicht, geforderten Mindestgehalt von 3,2 mg/L. Sauerstoff und die freie Kohlensäure tragen maßgeblich zu einem angenehmen Geschmack eines Wassers bei.
Alle untersuchten Metalle, wie z.B. Eisen und Mangan, wurden entweder weit unter den geltenden Grenzwerten bestimmt oder entsprechend den jeweiligen Bestimmungsgrenzen nicht nachgewiesen.
Die dafür relevanten Parameter Ammonium, Nitrit und Phosphat sowie alle mikrobiologischen Parameter sind nicht nachweisbar. Die Nitratkonzentration liegt mit 11 mg/L weit unter dem Grenzwert von 50 mg/L. Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/L ebenfalls weit unterschritten.
Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Trinkwasserbeschaffenheit, die gemäß § 45 der TrinkwV, aktuelle Version (Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher) bekannt gegeben werden muss, gilt für Hausinstallationsleitungen (nach zurückgezogener DIN 50930-6 (2013-10) und deren Überführung in „Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser“ des Umweltbundesamt) die Vorgaben in folgender Tabelle (in Auszügen, z.T. auf gängige Einheiten umgerechnet und ohne Angaben der Messtemperatur):
Werkstoff/Parameter | pH-Wert | Säurekapazität KS 4,3 [mmol/L] | Calcium [mg/L] | Sauerstoff [mg/L] | TOC [mg/L] |
vorliegende Trinkwasserprobe | 7,54 | 3,11 | 65 | 10 | 0,87 |
unlegierte und niedriglegierte Eisenwerkstoffe | > 7,0 | > 2 | > 40 | > 3,2 | |
| nichtrostender Stahl | keine weiteren Vorgaben | ||||
Kupfer | 7,0-7,4 / >7,4 | <= 1,5 | |||
| innenverzinntes Kupfer | keine weiteren Vorgaben |
Die Vorgaben sind eingehalten.
Nach obiger Tabelle sind alle aufgelisteten metallischen Werkstoffe für die Verwendung von Hausinstallationen geeignet.
Weitere Korrosionsprozesse, die zu Schäden in der Hausinstallation führen könnten, bleiben hierbei unberücksichtigt. Die vorliegende Tabelle gilt, wenn keine Einzelfallprüfung vor Ort stattgefunden hat. Des Weiteren bleiben Vorgaben hinsichtlich der Dimensionierung, der Betriebsweise und der Qualitätsausführung des Materials und der Durchführung unberücksichtigt. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind generell einzuhalten.