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Zweckverband Gäuwasserversorgung

Hindenburgstr. 33 71149 Bondorf Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 Aufgrund von § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 20 des...

Hindenburgstr. 33
71149 Bondorf
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund von § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Verbandsversammlung am 03.04.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
Den Wirtschaftsplan 2025 bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht. Dieser wird wie folgt festgestellt:

1. Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 4.843.950 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen -4.843.950 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0 €

2. Liquiditätsplan
a) Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 4.794.950 €
Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit -3.472.950 €
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans 1.322.000 €

b) Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.330.000 €

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 4.330.000 €

c) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -3.008.000 €

d) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4.400.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -1.392.000 €

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 3.008.000 €

Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres 0 €

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 4.140.000 €

festgesetzt:

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000 €

festgesetzt:

5. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.500.000 €

festgesetzt:

6. Umlagen und Wasserzins
a) Es werden folgende Umlagen vorläufig festgesetzt:
- eine Festkostenumlage zur Deckung des Aufwands an Zinsen und Abschreibungen in Höhe von 1.378.000 € gem. § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung.
- eine Betriebskostenumlage zur Deckung des übrigen Aufwands in Höhe von 3.375.9500 € gem. § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung.
Diese Umlagen werden nach Ablauf des Wirtschaftsjahres endgültig festgestellt. Es werden vierteljährliche Vorauszahlungen erhoben.

b) Von Sonderabnehmern wird ein Wasserzins entsprechend der Umlagehöhe für Verbandsmitglieder bzw. entsprechend dem Wasserpreis der jeweiligen Markungsgemeinde erhoben.
c) Zu den Umlagen und dem Wasserzins tritt noch die Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.

7. Der Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 wird zugestimmt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 19.05.2025 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2025 bestätigt.
Der vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wurde mit einem Teilbetrag von 4.070.000 € genehmigt. Die Genehmigungen für den Höchstbetrag der Kassenkredite sowie den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurden erteilt.

Der Wirtschaftsplan 2025 wird in der Zeit vom 16.06. bis 25.06.2025, je einschließlich, beim Bürgermeisteramt Bondorf, Hindenburgstr. 33, 71149 Bondorf,
Zimmer 14, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

gez. Bernd Dürr, Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Gäufeldener Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Gäufelden
12.06.2025
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