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Zweckverband Gäuwasserversorgung

Hindenburgstr. 33, 71149 Bondorf Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 Aufgrund von § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit §...

Hindenburgstr. 33, 71149 Bondorf

Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund von § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Verbandsversammlung am 03.04.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
Den Wirtschaftsplan 2025 bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht. Dieser wird wie folgt festgestellt:

1.Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge4.843.950 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen-4.843.950 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag0 €
2.Liquiditätsplan
a)Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit4.794.950 €
Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit-3.472.950 €
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans1.322.000 €
b)Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit0 €
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit4.330.000 €
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit4.330.000 €
c)Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf-3.008.000 €
d)Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit4.400.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit-1.392.000 €
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit3.008.000 €
Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres0 €
3.Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf festgesetzt:4.140.000 €
4.Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000 €
festgesetzt:
5.Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf festgesetzt:1.500.000 €
6.Umlagen und Wasserzins
a)Es werden folgende Umlagen vorläufig festgesetzt:
- eine Festkostenumlage zur Deckung des Aufwands an Zinsen und
Abschreibungen in Höhe von 1.378.000 € gem. § 13 Abs. 1 der
Verbandssatzung.
- eine Betriebskostenumlage zur Deckung des übrigen Aufwands in
Höhe von 3.375.9500 € gem. § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung.
Diese Umlagen werden nach Ablauf des Wirtschaftsjahres endgültig
festgestellt. Es werden vierteljährliche Vorauszahlungen erhoben.
b)Von Sonderabnehmern wird ein Wasserzins entsprechend der Umlagehöhe
für Verbandsmitglieder bzw. entsprechend dem Wasserpreis
der jeweiligen Markungsgemeinde erhoben.
c)Zu den Umlagen und dem Wasserzins tritt noch die Umsatzsteuer in
ihrer jeweils gültigen Höhe.
7.Der Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 wird zugestimmt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 19.05.2025 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2025 bestätigt.
Der vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wurde mit einem Teilbetrag von 4.070.000 € genehmigt. Die Genehmigungen für den Höchstbetrag der Kassenkredite sowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen wurden erteilt.
Der Wirtschaftsplan 2025 wird in der Zeit vom 16.06. bis 25.06.2025 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Bondorf, Hindenburgstr. 33, 71149 Bondorf, Zimmer 14, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
gez. Bernd Dürr,

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Bondorf
13.06.2025
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