Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Benzäcker“ in Mundelsheim
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes GIM hat am 26.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Benzäcker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planungen ist es, den gegenwärtigen Transformationsprozess (insbesondere der Autoindustrie und des Maschinenbaus) auf moderne, klimafreundlichere Produkte zu ermöglichen. Auch die Resilienz (zumindest ein Teil der notwendigen Vorprodukte auch im Land selbst zu produzieren, um nicht von Zufälligkeiten z. B. in China oder der Ukraine abhängig zu sein) soll verbessert werden. Dabei sollen auch komplexe Prozesse ermöglicht werden, die auf größere zusammenhängende Flächen angewiesen sind. Auch sollen Prozesse ermöglicht werden, die einen ausreichenden Abstand zu anderer Bebauung erfordern, beispielsweise weil eine 24/7 (kontinuierliche) Produktion erforderlich ist.
Das Plangebiet liegt westlich der BAB 81, südlich des Waldes, östlich der Weingärten entlang des alten Poststräßles und nördlich der L 1115.
Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Benzäcker“ in der Fassung vom 26.05.2025, bestehend aus Satzungstext, Planteil, Textteil und Begründung. Ebenfalls liegt der Raumordnerische Vertrag vom 01.02.2024 bei.
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor:
1. Umweltbericht vom 26.05.2025
2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 26.05.2025
3. CEF-Maßnahme Feldlerche Gewann Grube und Benzseite vom 16.10.2023
4. Vorabzug aus der Biotopverbundplanung Schwerpunktthemen vom 26.05.2025
5. Leistungsfähigkeit der Bodenbewertung vom 19.12.2022
6. Geomagnetische Archäoprospektion vom 29.02.2024
7. Untersuchungen der verkehrlichen Auswirkungen vom 17.04.2025
Im Rahmen der ersten frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:
8. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau BW beim RP Freiburg, Stellungnahme vom 13.01.2023
9. Landesnaturschutzverband BW – NABU Hessigheim, Stellungnahme vom 09.01.2023, 18.01.2023 und 19.01.2025
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Benzäcker“ ist im Planteil vom 26.05.2025 dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Benzäcker“ sowie die Beilagen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
14.07.2025 bis 22.08.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter www.mundelsheim.de sowie zentral unter www.o-sp.de/roosplan/ veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.
1. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
2. Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeinde Mundelsheim, Hindenburgstraße 1, 74395 Mundelsheim während der üblichen Dienststunden (Montag – Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag – Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) in Papierform eingesehen werden.
Mundelsheim, 11.07.2025
Boris Seitz
Bürgermeister