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Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal

Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschluss 2020 des Zweckverbands Gruppenkläranlage Schozachtal Durch Beschluss der Verbandsversammlung...
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Bekanntmachung der

Feststellung des Jahresabschluss 2020 des Zweckverbands Gruppenkläranlage Schozachtal

Durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 30.07.2025 wurde der Jahresabschluss 2020 festgestellt. Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird hiermit bekanntgegeben, dass der Jahresabschluss 2020 mit Rechenschaftsbericht von

Montag, 11. August 2025 bis Dienstag, 19. August 2025

– jeweils einschließlich –

im Foyer des Rathauses der Gemeinde Ilsfeld (74360 Ilsfeld, Rathausstraße 8) während der üblichen Sprechstunden öffentlich ausgelegt ist.

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 des Zweckverbands Gruppenkläranlage Schozachtal wurde gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:

EUR

1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge

1.181.656,39

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

-1.188.278,88

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-6.622,49

1.4Außerordentliche Erträge

6.622,49

1.5Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

6.622,49

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00

2.Finanzrechnung

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.317.807,28

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-967.655,13

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

350.152,15

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

23.950,00

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.446.755,12

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-1.422.805,12

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-1.072.652,97

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.116.346,99

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-134.582,50

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

981.764,49

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-90.888,48

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-92,07

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

314.820,68

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-90.980,55

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

223.840,13

3.Bilanz

3.1Immaterielles Vermögen

10.154,08

3.2Sachvermögen

7.806.458,39

3.3Finanzvermögen

265.113,97

3.4Abgrenzungsposten

0,00

3.5Nettoposition

0,00

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

8.081.726,44

3.7Basiskapital

-5.202.973,16

3.8Rücklagen

0,00

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10Sonderposten

0,00

3.11Rückstellungen

0,00

3.12Verbindlichkeiten

-2.878.753,28

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

- 8.081.726,44

2. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Abs.3 Satz4 i.V.m. §2 Abs.1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)

Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach §84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Ilsfeld, den 30.07.2025

gez. gez.

Bernd Bordon Klaus Zenth

Verbandsvorsitzender Verbandsrechner



Anhang
Dokument
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Die Brücke – Amtsblatt der Gemeinde Untergruppenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
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