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Zweckverband Gruppenkläranlage Sulmtal

Sitz: Ellhofen Haushaltssatzung des Zweckverbands Gruppenkläranlage Sulmtal für das Haushaltsjahr 2026 Auf Grund von § 18 des Gesetzes...

Sitz: Ellhofen

§ 5 Verbandsumlagen

Die Verbandsumlagen werden vorläufig festgesetzt:

  1. Haushaltssatzung des Zweckverbands Gruppenkläranlage Sulmtal für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 6 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 04.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

3.380.400

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

3.380.400

1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

3.368.800

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.624.000

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

744.800

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

590.000

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-590.000

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

154.800

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

590.000

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

740.300

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-150.300

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

4.500

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 450.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 EUR

a) Betriebskostenumlage mit

b) Abschreibungsumlage mit

c) Zinsumlage mit

d) Investitionsumlage mit

e) Kapitalrückführung mit

2.383.500 EUR

740.300 EUR

39.800 EUR

590.000 EUR

-645.700 EUR

Abrechnung und endgültige Festsetzung erfolgen nach den Ergebnissen der Jahresrechnung.

Ellhofen, den 04.12.2025

gez. Felix Pontow, Verbandsvorsitzender

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 05.12.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Heilbronn am 10.12.2025 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.12.2025 bis 08.01.2026 im Rathaus Obersulm, Zimmer 10, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm öffentlich aus. Das Rathaus ist am 22.12.-23.12.2025, 29.12.-30.12.2025, 05.01.2026 sowie 07.01.-08.01.2026 geöffnet. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Herrn Seitz (Telefon: 07130 28-242, Mail: robin.seitz@obersulm.de).

Ellhofen, den 15.12.2025

gez. Felix Pontow, Verbandsvorsitzender

Hinweis gem. § 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Ellhofen
18.12.2025
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