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Zweckverband Hochwasserschutz

Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal 1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2020 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg...

Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal

1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2020

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stellt die Verbandsversammlung am 21.5.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

843.543,03

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

-843.543,03

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

1.4

Außerordentliche Erträge

0,00

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

69.720,50

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-317.952,67

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-248.232,17

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-34.957,23

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-34.957,23

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-283.189,40

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-283.189,40

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-11,65

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

443.072,62

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-283.201,05

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

(Saldo aus 2.13 und 2.14)

159.871,57

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

0,00

3.2

Sachvermögen

13.778.493,21

3.3

Finanzvermögen

452.296,13

3.4

Abgrenzungsposten

0,00

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

14.230.789,34

3.7

Basiskapital

0,00

3.8

Rücklagen

0,00

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

-13.858.792,79

3.11

Rückstellungen

0,00

3.12

Verbindlichkeiten

-371.996,55

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

-14.230.789,34

2. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)

Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach §84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Der Jahresabschluss wird gemäß §95 b Abs. 2 Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, den 16.06.2025 bis Mittwoch, den 25.06.2025 (je einschließlich) zur Einsichtnahme im Rathaus Abstatt, Rathausstraße 30, Zimmer B04, 74232 Abstatt, öffentlich ausgelegt.

Abstatt, den 21.05.2025

Gez. Klaus Zenth

Verbandsvorsitzender

Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal

1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2021

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stellt die Verbandsversammlung am 21.5.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

873.063,70

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

-873.063,70

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

1.4

Außerordentliche Erträge

0,00

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

205.497,49

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-351.543,61

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-146.046,12

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

54.900,00

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-20.014,34

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

34.885,66

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-111.160,46

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-111.160,46

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-51,07

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

159.871,57

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

--111.211,53

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

(Saldo aus 2.13 und 2.14)

48.660,04

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

0,00

3.2

Sachvermögen

13.272.133,58

3.3

Finanzvermögen

462.275,75

3.4

Abgrenzungsposten

0,00

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

13.734.409,33

3.7

Basiskapital

0,00

3.8

Rücklagen

0,00

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

-13.366.994,59

3.11

Rückstellungen

0,00

3.12

Verbindlichkeiten

-367.414,74

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

-13.734.409,33

2. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)

Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach §84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Der Jahresabschluss wird gemäß §95 b Abs. 2 Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, den 16.06.2025 bis Mittwoch, den 25.06.2025 (je einschließlich) zur Einsichtnahme im Rathaus Abstatt, Rathausstraße 30, Zimmer B04, 74232 Abstatt, öffentlich ausgelegt.

Abstatt, den 21.05.2025

Gez. Klaus Zenth

Verbandsvorsitzender

Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal

1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2022

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stellt die Verbandsversammlung am 21.5.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

1.027.780,35

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

-1.027.780,35

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

1.4

Außerordentliche Erträge

0,00

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

685.197,14

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-478.431,23

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

206.765,91

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

92.400,00

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

--1.045,54

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

91.354,46

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

298.120,37

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

298.120,37

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-492,12

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

48.660,04

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

297.628,25

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

(Saldo aus 2.13 und 2.14)

346.288.29

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

0,00

3.2

Sachvermögen

12.746.805,09

3.3

Finanzvermögen

551.133,65

3.4

Abgrenzungsposten

0,00

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

13.297.938,74

3.7

Basiskapital

0,00

3.8

Rücklagen

0,00

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

-12.908.603,23

3.11

Rückstellungen

0,00

3.12

Verbindlichkeiten

-389.335,51

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

-13.297.938,74

2. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)

Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach §84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Der Jahresabschluss wird gemäß §95 b Abs. 2 Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, den 16.06.2025 bis Mittwoch, den 25.06.2025 (je einschließlich) zur Einsichtnahme im Rathaus Abstatt, Rathausstraße 30, Zimmer B04, 74232 Abstatt, öffentlich ausgelegt.

Abstatt, den 21.05.2025

Gez. Klaus Zenth

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Heilbronn)
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Talheim
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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