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Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal – Jahresabschluss 2022

1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2022 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über...

1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2022

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stellt die Verbandsversammlung am 21.5.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:

EUR

1.Ergebnisrechnung

1.1Summe der ordentlichen Erträge

1.027.780,35

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

-1.027.780,35

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

1.4Außerordentliche Erträge

0,00

1.5Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00

2.Finanzrechnung

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

685.197,14

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-478.431,23

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)

206.765,91

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

92.400,00

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

--1.045,54

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

91.354,46

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

298.120,37

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

298.120,37

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-492,12

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

48.660,04

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

297.628,25

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

346.288.29

3.Bilanz

3.1Immaterielles Vermögen

0,00

3.2Sachvermögen

12.746.805,09

3.3Finanzvermögen

551.133,65

3.4Abgrenzungsposten

0,00

3.5Nettoposition

0,00

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

13.297.938,74

3.7Basiskapital

0,00

3.8Rücklagen

0,00

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10Sonderposten

-12.908.603,23

3.11Rückstellungen

0,00

3.12Verbindlichkeiten

-389.335,51

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

-13.297.938,74

2. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)

Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Der Jahresabschluss wird gemäß § 95 b Abs. 2 Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, den 16.06.2025, bis Mittwoch, den 25.06.2025, (je einschließlich) zur Einsichtnahme im Rathaus Abstatt, Rathausstraße 30, Zimmer B04, 74232 Abstatt, öffentlich ausgelegt.

Abstatt, den 21.05.2025

gez. Klaus Zenth

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Abstatt im Schozachtal – Ortsnachrichten der Gemeinde Abstatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Abstatt
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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