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Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Haiterbach / Waldachtal Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Haiterbach / Waldachtal Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 Auf Grund der §§ 5, 18 und 19...

Zweckverband

Interkommunales Gewerbegebiet Haiterbach / Waldachtal

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 5, 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in den jeweils geltenden Fassungen hat die Verbandsversammlung am 24. November 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

126.020

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-126.020

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

126.020

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

- 126.020

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.500.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 1.305.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

1.195.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

1.195.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 500.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-500.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

695.000

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000 EUR

§ 5 Verbandsumlagen

Die Verbandsumlage wird für 2026

Festgesetzt in Höhe von 76.020 EUR

Davon entfallen – auf den Ergebnishaushalt 76.020 EUR

Davon entfallen – auf den Finanzhaushalt 0,00 EUR

Diese Beträge sind Planansätze. Die endgültige Umlagehöhe richtet sich nach dem Rechnungsergebnis.

Haiterbach/Waldachtal, den 24. November 2025

Annick Grassi

Verbandsvorsitzende

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan in der Zeit von Montag, 19.01.2026 bis einschließlich Dienstag, 27.01.2026 im Rathaus Waldachtal, Waldachstr. 8, 72178 Waldachtal öffentlich zur Einsichtnahme durch Einwohner und Abgabepflichtige aufliegt.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Haiterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
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