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Zweckverband Musikschule Schozachtal

1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2023 Gemäß § 95 in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung...

1. FeststellungsbeschlussJahresabschluss2023

Gemäß § 95 in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Musikschule Schozachtal in seiner Sitzung am 15.4.2024 den Jahresabschluss 2023 wie folgt festgestellt:

EUR

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

1.313.284,93

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

-1.313.284,93

1.3

OrdentlichesErgebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

1.4

Außerordentliche Erträge

0,00

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.079.949,72

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-1.087.890,83

2.3

ZahlungsmittelbedarfderErgebnisrechnung

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-7.941,11

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.982,54

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.915,63

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausInvestitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

2.066,91

2.7

Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-5.874,20

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausFinanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11

ÄnderungdesFinanzierungsmittelbestandszumEndedesHaushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-5.874,20

2.12

Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-10.042,06

2.13

AnfangsbestandanZahlungsmitteln

72.284,06

2.14

VeränderungdesBestandsanZahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-15.916,26

2.15

EndbestandanZahlungsmittelnamEndedesHaushaltsjahres

(Saldo aus 2.13 und 2.14)

56.367,80

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

0,00

3.2

Sachvermögen

17.972,16

3.3

Finanzvermögen

57.756,28

3.4

Abgrenzungsposten

0,00

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

GesamtbetragaufderAktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

75.728,44

3.7

Basiskapital

0,00

3.8

Rücklagen

0,00

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

-20.039,07

3.11

Rückstellungen

0,00

3.12

Verbindlichkeiten

-55.689,37

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14

GesamtbetragaufderPassivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

-75.728,44

Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Abstatt, 15.4.2024

gez. Vierling gez. Kummer

Verbandsvorsitzender Verbandsrechnerin


2. BehandlungvonÜberschüssenundFehlbeträgen

(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

drittvorangegangenes Jahr

EUR

zweitvorangegangenes Jahr

EUR

Vorjahr

EUR

Haushaltsjahr

EUR

1

2

3

4

1.beimordentlichenErgebnis

2.beimSonderergebnis

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ilsfelder Nachrichten
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Ausgabe 25/2024
von Zweckverband Musikschule Schozachtal
20.06.2024
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