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Zweimonatliche Wasser-Vorauszahlung fällig

Am 1. Juni werden die Gebühren für die zweimonatliche Vorauszahlung (Mai/Juni) für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser zur Zahlung fällig. ...

Am 1. Juni werden die Gebühren für die zweimonatliche Vorauszahlung (Mai/Juni) für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser zur Zahlung fällig.

Zahlungen bitte nur an das Konto der Stadtwerke Leonberg mit Angabe der Beleg-Nr. 10.

Bankverbindung Stadtwerke Leonberg:

Kreissparkasse Böblingen

IBAN: DE03 6035 0130 0000 0539 30

BIC: BBKRDE6B

Wird die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt, sind die Stadtwerke verpflichtet, die gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Die Säumniszuschläge betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Betrages; abgerundet wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. Die Mahngebühr beträgt 0,5 Prozent des Mahnbetrags, mindestens jedoch 4 Euro.

Bei Kunden, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Gebühr zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eine Einzugsermächtigung kann den Stadtwerken formlos schriftlich erteilt werden, oder ein entsprechendes Online-Formular ist unter www.stadtwerke-leonberg.de erhältlich.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Höfingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
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