Die zweite Vorauszahlung für Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2025 wird am Montag, 30.6.2025 fällig. D. h. bis zu diesem Datum müssen die Zahlungen eingegangen sein.
Wir bitten die Barzahler um rechtzeitige Zahlung auf der Stadtkasse sowie diejenigen, welche selbst überweisen um rechtzeitige Überweisung, damit keine Mahngebühren oder Säumniszuschläge entstehen.
Zusätzlicher Hinweis: Bitte achten Sie bei Ihren Zahlungen darauf, dass auch die Cent-Beträge beglichen werden, da selbst diese kleinen Beträge bereits Mahngebühren i. H. v. 4,- € verursachen.
Bei der-/dem-/denjenigen, welche/r der Stadt Widdern das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat/haben, wird der Abschlag per Lastschrift am 30.6.2025 eingezogen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Herrn Johannes Gelmar, Tel. 06298/9247-17.