Kontrolle muss sein - vor allem bei so sensiblen Produkten wie Arzneimitteln. Deutschlands Apotheker haben ein umfassendes Kontrollsystem aufgebaut, um ihren Patienten sichere und hochwertige Medikamente zu bieten. Jede Apotheke kontrolliert die Ausgangsstoffe zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln ebenso wie industriell hergestellte Fertigarzneimittel.
Ausgangsstoffe sind Wirk- und Hilfsstoffe, die der Apotheker in der vom Arzt vorgeschriebenen Dosierung z.B. in eine Salbengrundlage einarbeitet. Jede Substanz muss vor der Verwendung vom Apothekenteam auf Identität geprüft werden.
Der 2020 verstorbene Dr. Andreas Kiefer, ehemaliger Präsident der Bundesapothekerkammer, sagte dazu: "Jeder kann in der Küche ein weißes Pulver durch Probieren als Salz oder Zucker identifizieren. So einfach ist es in der Apotheke nicht. Dort werden die vielen unterschiedlichen Substanzen im Labor geprüft."
Die Arzneibücher oder der Deutsche Arzneimittel Codex (DAC) schreiben dem Apotheker vor, welche Methoden zur Identitätsprüfung geeignet sind. In den Apotheken werden für die Identitätsprüfung oft technische Geräte genutzt, zum Beispiel für die Bestimmung des Schmelzpunkts eines Salzes. Die Bundesapothekerkammer aktualisiert ihre Leitlinie zur Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe regelmäßig.
Jede wohnortnahe Apotheke kontrolliert zusätzlich an jedem Werktag mindestens ein industriell hergestelltes Fertigarzneimittel. Insgesamt prüfen die wohnortnahen Apotheken damit pro Jahr mehr als 6 Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel. Ein neues Informationsblatt fasst zusammen, wie Arzneimittel kontrolliert werden.
Gemäß §12 der Apothekenbetriebsordnung ist die stichprobenweise Prüfung von Fertigarzneimitteln verpflichtend. Jede öffentliche Apotheke muss an jedem Werktag mindestens ein industriell hergestelltes Arzneimittel kontrollieren. Dadurch werden pro Jahr etwa 6 Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel überprüft, da es in Deutschland rund 18.000 Präsenz-Apotheken gibt.
Sollte eine Apotheke den Verdacht haben, dass von einem Hersteller verursachte Qualitätsmängel vorliegen, muss sie gemäß §21 der Apothekenbetriebsordnung die zuständige Behörde unverzüglich informieren. Zusätzlich sind Apothekerinnen und Apotheker gemäß der Berufsordnung dazu verpflichtet, Arzneimittelrisiken sofort an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zu melden.
→ Faktenblatt Arzneimittelprüfung in Apotheken (extern)
Die Apotheke bietet im Rahmen ihrer pharmazeutischen Dienstleistungen eine wichtige Beratungsleistung für Menschen, die mehrere Medikamente einnehmen müssen, was als Polymedikation bezeichnet wird.
Durch eine sorgfältige Analyse der Medikation und die Erstellung eines aktualisierten Medikationsplans trägt das Apothekenteam dazu bei, die Arzneimitteltherapie effektiver und sicherer zu gestalten. Bei Bedarf wird auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin hinzugezogen.
Personen, die dauerhaft mindestens fünf ärztlich verordnete systemische Medikamente einnehmen, haben Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung, die von ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung finanziert wird. Ziel ist es, gesundheitsgefährdende Probleme wie Neben- und Wechselwirkungen zu vermeiden, um die Wirksamkeit der Medikation zu verbessern und zusätzliche Beschwerden zu verhindern.
Ablauf: