Als Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin arbeitest du im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung. Du transportierst Güter mit Lkws aller Art. Im Personenverkehr führst du Linien- bzw. Reisebusse. Du arbeitest in Transportunternehmen des Güterverkehrs, z.B. Speditionen, oder des Personenverkehrs, z.B. bei kommunalen Verkehrsbetrieben oder Bus-Reiseunternehmen. Post- und Kurierdienste benötigen ebenfalls Berufskraftfahrer.
Berufskraftfahrer, die als Busfahrerinnen und Busfahrer bei öffentlichen oder kommunalen Unternehmen arbeiten, genießen die Vorteile der Angestellten im öffentlichen Dienst. Es werden aber nicht nur Fahrer für Busse von öffentlichen oder Kommunalen Unternehmen und Einrichtungen gesucht. Auch als LKW-Fahrerin oder Fahrer kann hier durchstarten.
Egal, ob als Busfahrerin bzw. Busfahrer oder im LKW: Du verbringst in jedem Fall viel Zeit hinter dem Steuer und kennst die Straßenverkehrsregeln im In- und Ausland. Vor Fahrtantritt führst du eine Übernahme- und Abfahrtskontrolle am Fahrzeug durch. Dabei überprüfst du z.B. die Räder, den Motor und die Funktionsfähigkeit der Bremsanlagen. Anschließend nimmst du das Transportgut oder das Gepäck der Fahrgäste an. Du sorgst dafür, dass das Gewicht der Ladung gleichmäßig verteilt ist, und kontrollierst die mitzuführenden Papiere und die je nach Fracht evtl. erforderliche Beschilderung des Fahrzeugs.
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" zu erwerben.
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Hinweis: Auszubildende können die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen verschiedener Kraftfahrzeugklassen während der Ausbildung erwerben (ab 16,5 Jahren: Klasse B und BE, ab 17,5 Jahren: Klasse C und CE). Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung gibt es keine Mindestaltervorschriften für Beförderungen im Güterkraftverkehr.
Stellenangebote und Ausbildungsplätze
für Berufskraftfahrer/-innen
Traumjob in Baden-Württemberg finden auf
www.jobsucheBW.de und www.azubiBW.de