Ratgeber

Bodenversiegelung auf dem Grundstück

Schotter, Pflaster & Co. sind nicht komplett verboten. Worauf bei der Bebauung und der Planung des Gartens mit versiegelten Flächen zu achten ist.
Junges Paar vorm neuen Haus mit versiegelter EinfahrtFoto: courtneyk/E+/Getty Images

Nicht alle, die ein eigenes Grundstück haben, sind Fan von üppiger Bepflanzung. Beete und Co. bringen schließlich viel Arbeit mit sich. Schotter oder Pflastersteine scheinen da eine praktische Alternative.

Doch es geht nicht nur um Ziergärten. Für Einfahrten und Eingangsbereiche oder für die Terrasse müssen Bereiche des Grundstücks versiegelt werden.

Welche Vor- und Nachteile ein versiegelter Garten hat, was erlaubt ist und worauf Hausbesitzer noch achten sollten, erklärt Juristin Sabine Brandl von der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Polygonalplatten sind ein schönes Gestaltungselement für den Boden.Foto: terra24/iStock/Getty Images Plus
Polygonalplatten sind ein schönes Gestaltungselement für den Boden.
Foto: terra24/iStock/Getty Images Plus

Bodenversiegelung: Was ist das?

Bei einem Bauvorhaben, egal ob Gebäude, Straße oder Gehweg, kommt es zu einer sogenannten Bodenversiegelung. Asphalt beispielsweise schließt den Grund luft- und wasserdicht ab, sodass Regenwasser nicht mehr oder kaum versickern kann.

Es gibt drei unterschiedliche Arten der Bodenversiegelung.

Bei einer leicht versiegelten Fläche, etwa durch Kies oder wassergebundene Splitt- und Schotterflächen sowie Rasengittersteine, kann Wasser noch relativ gut versickern.

Bei stark- oder vollversiegelten Böden, beispielsweise durch Steine, Pflaster und Rasenfugenpflaster mit schmaler oder ohne eine feste Verfugung sowie asphaltierten und betonierten Flächen, ist das kaum oder gar nicht mehr möglich.

Gepflasterter Weg und versiegelte Fläche mit Büschen.Foto: numismarty/iStock/thinkstock
Gepflasterter Weg und versiegelte Fläche mit Büschen.
Foto: numismarty/iStock/thinkstock

Rechtliche Grundlage

„Wer ein Haus, eine Garage, Terrasse oder andere versiegelte Flächen plant, sollte sich vorab darüber informieren, wie groß der bebaute Anteil des Grundstücks maximal sein darf“, so Brandl.

„Auskunft darüber geben das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes sowie der örtliche Bebauungsplan.“

Schottergärten sind in BW verboten

Schottergärten sind in Baden-Württemberg bereits seit 2020 verboten. So heißt es im → Landesnaturschutzgesetz (extern):

„Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO.“

Tipps zur Umgestaltung des Schottergartens (inkl. Fördermöglichkeiten)

Der Bebauungsplan legt die sogenannte Grundflächenzahl (GRZ) fest. „Die GRZ gibt die Flächen an, die überbaut und damit vollversiegelt werden dürfen“, erläutert die ERGO Juristin. „Die im Bebauungsplan angegebene Grundflächenzahl GRZ I umfasst das Gebäude inklusive Außenmauern, Kellerabgänge, Balkone und Terrassen. Die GRZ II hingegen berücksichtigt die Flächen von Nebenanlagen wie freistehenden Garagen, Stellplätzen und Carports mit Zufahrten, Gartenhäusern, aber auch unterirdischen Anlagen wie Klärgruben oder Öltanks. Die im Bebauungsplan genannte GRZ I darf auf Antrag beim Bauamt durch die Nebenanlagen um bis zu 50 Prozent überschritten werden – falls der Bebauungsplan nichts anderes besagt.“

Es gilt folgende Faustregel: Je höher die GRZ, desto größer die versiegelungsfähige Fläche des Grundstücks.

Wasser, das nicht versickern kann, kostet

Viele Gemeinden verlangen von Grundstückseigentümern getrennte Gebühren für das Ableiten von Niederschlagswasser und Abwasser. „Bei Niederschlagswasser handelt es sich um Wasser, das nicht versickern kann, während Abwasser das gebrauchte Schmutzwasser des Haushalts bezeichnet“, erklärt Brandl.

„Hauseigentümer müssen die Kosten, die durch die versiegelte Fläche entstehen, meist selbst übernehmen. Vermieter können diese aber als Teil der Nebenkosten an ihre Mieter weitergeben.“ Der Betrag hängt dabei von der GRZ, der Größe des Grundstücks und dem Grad der Bodenversiegelung ab.

„Das heißt, je weniger Fläche Grundstückseigentümer versiegeln, desto mehr Wasser kann natürlich versickern und umso weniger müssen sie zahlen“, erläutert die Rechtsexpertin von ERGO.

Mit Pflastersteinen sind viele Gestaltungsideen umsetzbar.Foto: CathrynGallacher/iStock/Thinkstock
Mit Pflastersteinen sind viele Gestaltungsideen umsetzbar.
Foto: CathrynGallacher/iStock/Thinkstock

Langfristig und ganzheitlich denken bei der Bodenversiegelung

Aber nicht nur die Kosten spielen hier eine Rolle: „Starkregen kann auf vollversiegelten Flächen viel schneller eine Überschwemmung und damit Schäden am Haus oder im Garten auslösen, da das Wasser nur in die Kanalisation abfließen kann“, so die ERGO Juristin.

Langfristig haben Versiegelungen auch Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit und den Grundwasservorrat. Im Gegensatz dazu bieten bepflanzte Flächen nicht nur eine Sickermöglichkeit für Wasser, sie heizen im Sommer auch nicht so stark auf und sind ökologisch wertvoller.

Bodenversiegelungen sind in Teilen allerdings auch für das tägliche Leben und Wohnen vorteilhaft. Zufahrten lassen sich etwa in befestigter Form besser nutzen.

Verlegung von Pflastersteinen.Foto: welcomia/iStock/Thinkstock
Verlegung von Pflastersteinen.
Foto: welcomia/iStock/Thinkstock

Augenmaß bei der Bodenversiegelung

Grundstückseigentümer sollten auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen unversiegelten und versiegelten Flächen achten. Nicht nur aus praktischen Gründen, sondern auch, um ihren Geldbeutel zu schonen, Starkregenschäden vorzubeugen und der Umwelt gerecht zu werden.

Tipp: Mulch und Kies, wasserdurchlässige Pflasterungen oder Rasengittersteine können eine gute Alternative für die Befestigung von Wegen sein, die trotzdem ein Versickern von Wasser ermöglichen.

Kategorien

Ratgeber
von ERGO/red
08.05.2024