Trauer & Abschied

Erben ohne Testament – Das Wichtigste im Überblick

Wenn jemand verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, regelt das Gesetz, wer erbt. Schritt für Schritt zu Klarheit und Sicherheit
Kein Testament da? Diese Schritte helfen dir, Klarheit zu gewinnen.
Kein Testament da? Diese Schritte helfen dir, Klarheit zu gewinnen.Foto: Erstellt mit KI (OpenAI Sora)

Manchmal bleibt nichts zurück – kein Brief, kein letzter Wille, kein Testament.
Nur viele Fragen. Und ein paar Menschen, die plötzlich nicht wissen: Wer bekommt was? Wer muss sich kümmern? Und wie geht es jetzt weiter?

Hier findest du eine erste Orientierung – ohne Juristensprache, aber mit den wichtigsten Infos.

Wer erbt zuerst?

Die gesetzliche Erbfolge ist genau geregelt und berücksichtigt Verwandtschaftsgrade nach einer festen Reihenfolge.

1. Kinder und Enkel

  • Kinder erben zu gleichen Teilen.
  • Verstorbene Kinder werden durch deren Kinder ersetzt.

2. Eltern, Geschwister und deren Kinder

  • Erben nur, wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind

3. Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins

  • Kommen nur zum Zug, wenn aus den ersten beiden Gruppen niemand mehr lebt.

Partner erben immer mit:

Der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner hat stets Anspruch auf einen Anteil des Erbes.

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner*innen erben neben Angehörigen immer, meist die Hälfte.
  • Wichtig: Unverheiratete Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft sind nicht automatisch erbberechtigt und müssen in einem Testament berücksichtigt werden.
Erbschein beantragen
Erbschein beantragen.Foto: Erstellt mit KI (OpenAI Sora)

Was musst du jetzt tun?

Damit du dich nach einem Todesfall nicht überfordert fühlst, gibt es klare Schritte, die du gehen kannst:

  • Nachlassgericht kontaktieren:
    • Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnort.
    • Dort erhältst du den Erbschein.
  • Erbschein beantragen:
    • Dokument zum Nachweis deiner Erbenstellung bei Banken und Behörden.
  • Informiere Banken, Versicherungen, Behörden:
    • Hier benötigst du meist Sterbeurkunde und Erbschein.
  • Klärung von Vermögen und Schulden:
    • Prüfe, was vorhanden ist (Geld, Immobilien, Schulden).

Wenn Schulden vorhanden sind:

Nicht immer bedeutet Erben einen Vorteil. Besonders, wenn mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind, solltest du vorsichtig sein.

  • Du kannst das Erbe ausschlagen, aber du hast nur 6 Wochen Zeit dafür!
  • Ausschlagung erfolgt beim Nachlassgericht oder Notar.

Mehrere Erben (Erbengemeinschaft):

Mehrere Personen gemeinsam können eine Herausforderung sein – aber auch eine Chance, Dinge gemeinsam zu klären.

  • Ihr besitzt alles gemeinsam, bis ihr euch einigt.

Das kann gut funktionieren – oder sehr anstrengend werden.
Wenn ihr nicht weiterkommt: Es gibt Mediatoren oder Anwälte, die helfen können.

Gut zu wissen:

In einer schwierigen Situation sind Offenheit und gute Kommunikation sehr hilfreich.

Sprich offen mit allen Beteiligten.

  • Das Nachlassgericht unterstützt dich – du kannst immer Fragen stellen.
  • Wenn du dir unsicher bist, hole dir rechtzeitig juristische oder fachliche Beratung.
  • Dokumentiere alles schriftlich und sorgfältig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Denke daran, dass du nicht alles sofort regeln musst – setze Prioritäten und nimm dir Zeit.

Trauerfall ohne Testament: Wer erbt und was ist zu tun?
Trauerfall ohne Testament: Wer erbt und was ist zu tun?Foto: Erstellt mit KI (OpenAI Sora)
von red/sl
17.04.2025
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