Mehr als Bademeister: Du beaufsichtigst den Badebetrieb in Frei- oder Hallenbädern, betreust die Badegäste und überwachst die technischen Anlagen.
Im Volksmund oft einfach nur "Bademeister" gennant, sind Fachangestellte für Bäderbetriebe für die Sicherheit der Badegäste und die Technik im Schwimmbad verantwortlich.Foto: Wavebreakmedia/iStock/Getty Images Plus
Als Fachangestellte oder Fachangestellter für Bäderbetriebe arbeitest du in öffentlichen und privaten Frei- und Hallenbädern, in See- und Strandbädern, in Meerwasser- und Wellenbädern oder in Fitnesszentren, ferner auch in medizinischen Badeeinrichtungen von Rehabilitationskliniken oder Altenheimen.
Du sorgst für die Sicherheit im Schwimmbad. In den verschiedensten Badeeinrichtungen beaufsichtigst und betreust du die Badegäste. Auch die Erteilung von Schwimmunterricht gehört zu deinen Aufgaben.
Zudem überwachst du die technischen Anlagen sowie die Wasserqualität und führst Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch. Darüber hinaus pflegst und wartest du z.B. Sport- und Spielgeräte und sorgst für Sauberkeit und Sicherheit in Umkleidekabinen und Duschen.
Weiterhin pflegst du die zur Badeanstalt gehörenden Freiflächen und Grünanlagen. Außerdem wirkst du bei Verwaltungsaufgaben und in der Öffentlichkeitsarbeit mit.
Video: "Viel mehr als nur "Bademeister"! - Der Fachangestellte für Bäderbetriebe
Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
welche Mittel, Geräte und Verfahren man zur Reinigung und Desinfektion und zur Wasseraufbereitung anwendet
wie die Arbeits- und Bäderhygiene kontrolliert und gesichert wird
Proben zu entnehmen und Messgeräte zur Überwachung der Wasserqualität zu handhaben und zu pflegen
wie man Erste-Hilfe- und Rettungsmaßnahmen durchführt, insbesondere durch Methoden des Rettungsschwimmens oder der Herz-Lungen-Wiederbelebung
wie Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen zur Aufsicht im Badebetrieb und die Badeordnung angewendet werden
wie man den theoretischen und praktischen Schwimmunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene durchführt
wie man bei der Organisation von Betriebsabläufen des Badebetriebes mitwirkt
wie man Besucher betreut und welche Kommunikationsregeln man in verschiedenen beruflichen Situationen anwendet
welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Organisation von Bädern und Grundlagen wirtschaftlicher Betriebsführung, Besucherbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit)
in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Ausbildungsablauf
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Aufrechterhalten der Betriebssicherheit
Beaufsichtigen des Badebetriebes
Betreuen von Besuchern
Schwimmen
Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen
Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen
Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von Stoffkonstanten
Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes
Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen
Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad
Öffentlichkeitsarbeit
Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:
Dienst-, Verwaltungs- und Vertragsrecht für Bäderbetriebe
Organisation von Bädern und Grundlagen wirtschaftlicher Betriebsführung
Besucherbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit
Wasser
Bäderarten, Bäderbau und Bädertechnik
Gesundheitslehre
Hilfeleistung in Notfällen
Schwimmlehre
Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:
Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr