Finanzen & Recht

Freie Zeit für die Steuererklärung nutzen

Die Zeit zuhause kann man jetzt auch fürs leidige Thema „Steuererklärung“ nutzen. Wer sich nicht auskennt, kann Unterstützung in Anspruch nehmen.
Frau im Wohnzimmer macht Steuererklärung
Es lohnt sich, genau hinzuschauen, denn viele Ausgaben kann man steuerlich geltend machen.Foto: vitapix/E+/Getty Images

Passende Themenseiten

Finanzen & Recht
Finanzen & Recht
Übersicht
Übersicht

Wissen Sie, was eine Günstigerprüfung ist oder ein Verlustvortrag, eine Festsetzungsfrist oder der Altersentlastungsbetrag? Das sind alles Begriffe aus dem Steuerrecht, die dem ein oder anderen bei der Steuererklärung begegnen und dann für Fragezeichen über den Köpfen sorgen. Wenn man sich auskennt, kann man damit richtig Geld vom Staat zurückbekommen.

Glückliches Paar erhält Steuerrückzahlung
Wer bei der Steuererklärung alles wichtige bedacht hat, kann sich über eine Steuerrückzahlung freuen.Foto: fizkes/iStock/Getty Images Plus

Werbungskosten bei der Steuererklärung

Als Otto-Normal-Verbraucher muss man zwar nicht jeden Begriff aus dem deutschen Steuerrecht kennen, was Werbungskosten sind, sollte man aber schon wissen. "Das sind zum Beispiel alle Ausgaben rund um den Job. Dazu gehören Ihre Fahrtkosten, dazu gehören auch die Kosten für Berufsbekleidung, für Werkzeug, für Fachbücher, genauso die Kosten für eine Zweitwohnung, die manche aus beruflichen Gründen haben", erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

Das Finanzamt gewährt zwar jedem automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, man sollte aber trotzdem alle Quittungen und Nachweise sammeln, denn oft liegt man über diesem Wert.

Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen

Und auch beim Steuerbegriff "Sonderausgaben" sollte man genauer hinschauen. Die unterteilt man in Vorsorgeaufwendungen, das sind die Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung und zu anderen Versicherungen. Und zum Zweiten in sogenannte 'andere Sonderausgaben', dazu gehören alle Zahlungen für den Unterhalt, die Kirchensteuer, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Schulgeld.

Seine Sonderausgaben sollte man auch individuell nachweisen, denn allein mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen liegt man meistens über den angesetzten Pauschalen.

Rentner macht seine Steuererklärung
Viele Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen oder Mitgliedsbeiträge kann man von der Steuer absetzen. Auch für Rentner lohnt sich eine Steuererklärung.Foto: shapecharge/E+/Getty Images

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben

Der dritte Begriff, den man kennen sollte, sind die außergewöhnlichen Belastungen - also Kosten für außergewöhnliche Situationen. Dazu gehören laut Christina Georgiadis schwere Krankheiten, Beerdigungen oder auch Pflegekosten. Allerdings gibt es keine konkrete Liste, in der sich alle außergewöhnlichen Belastungen nachschlagen lassen, um dann genau zu wissen, wie viel man absetzen darf. Diesen Wert ermittelt das Finanzamt. Dabei analysiert es die Lebenssituation und bestimmt eine zumutbare Belastungsgrenze. Alle Kosten, die über dieser Grenze liegen, kann man steuerlich absetzen.

Allen, denen das zu kompliziert ist, kann ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater helfen.

Kategorien

Finanzen & Recht
von Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell
26.03.2020
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto