Garten & Terrasse

Gärtnern im Paragrafendschungel

Wohl dem, der eine Oase im Grünen sein Eigen nennt! Allerdings sind der Kreativität im Garten einige Grenzen gesetzt – und zwar gesetzliche.
Idyllisches blaues Gartenhäuschen
So ein Gartenhäuschen ist etwas Schönes, aber vor dem Bau sollte man sich erkundigen, wie groß es überhaupt sein darf.Foto: Hogogo/iStock/Getty Images Plus

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Irgendwann will man auch mal raus an die Luft und da ist so ein Garten echt Gold wert: Unkraut stechen, Rasenmähen, Bäume, Sträucher und Blumen pflanzen. Der ein oder andere hat sich fest vorgenommen, in diesem Jahr endlich die neue Gartenlaube zu bauen, oder den lang ersehnten Pool.

Gartenpool im Sommer
Ein Pool im Garten - der Traum vieler.Foto: Elenathewise/iStock/Getty Images Plus

Laut bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) darf man zwar auf dem eigenen Grundstück machen, was man will, wenn es aber um das Erscheinungsbild der Wohnviertel geht, wollen die Kommunen ein Wörtchen mitreden. „Besonderen Wert legen die Kommunen zum Beispiel darauf, Grün in die Vorgärten zu bringen und zu vermeiden, dass Anwohner diese als Lager- oder Stellfläche nutzen.

Ein Fahrrad- oder Geräteschuppen ist hier meist verboten, ein Autostellplatz auch nur selten zulässig. Ausnahmen machen Kommunen beispielsweise, wenn es um ein kleines Häuschen für die Mülltonnen geht. Zum Teil müssen die Grundstückseigentümer dafür allerdings zuerst eine Genehmigung einholen“, sagt Expertin Claudia Wagner.

Einheitliche Vorschriften gibt es nicht

Jeder Ort kann seine eigenen Regeln aufstellen. Das fängt schon bei der Höhe des Gartenzauns an. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, müsse unter Umständen mit einer Geldbuße rechnen. Aber auch im Garten hinterm Haus darf man nicht einfach machen, was man möchte. Manche Bebauungspläne schreiben vor, ausschließlich heimische Bäume oder nur Laub- oder Nadelbäume zu pflanzen.

Hecke schneiden
Die meisten Kommunen bestehen z.B. auf gepflegte und regelmäßig geschnittene Hecken.Foto: Kritchanut/iStock/Thinkstock

Und wer einen eingewachsenen Garten übernimmt, kann ihn nicht einfach neugestalten, wie es ihm passt. Denn manche solcher Bebauungspläne verpflichten den neuen Besitzer dazu, bereits bestehende Anpflanzungen zu erhalten. Zudem sind Hausbesitzer auch in der Pflicht, wenn beim stürmischen Wetter angeknackste Äste von den Bäumen hängen, die andere verletzen könnten. Also nach einem Sturm ruhig mal einen Rundgang machen, sonst könnte es teuer werden.

Im Zweifelsfall beim Bauamt nachfragen

Was jeweils erlaubt ist, weiß das zuständige Bauamt. Wer eine Gartenlaube plant, sollte die Landesbauordnung wälzen und sich zum sogenannten Grenzabstand informieren. Ab einer gewissen Größe bzw. Höhe ist hierfür eine Baugenehmigung erforderlich.

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13.04.2020
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