Der zweirädrige Untersatz ist zwar nicht steuerpflichtig, benötigt aber als Nachweis über die Haftpflichtversicherung ein vom Versicherungsunternehmen ausgehändigtes Versicherungskennzeichen.
Jährlich zwischen den Farben Schwarz, Blau und Grün wechselnd ziert ein neues Kennzeichen die Kleinkrafträder. Seit dem 01.03.2020 ist wieder Schwarz an der Reihe, das alte Versicherungskennzeichen verliert seine Gültigkeit und berechtigt von diesem Tag an nicht mehr zum Fahren auf öffentlichen Straßen. Das aktuelle Kennzeichen anzuschrauben reicht jedoch nicht aus. Der Fahrer muss unbedingt auch den zugehörigen neuen Versicherungsnachweis bei jeder Fahrt mit sich führen.
Und wenn wir gerade „beim Schrauben“ sind, ist dies eine hervorragende Gelegenheit, das Fahrzeug zu prüfen. Wie gut ist das motorisierte Zweirad zum Wechsel in das neue Versicherungsjahr in Schuss? Hier ist jede Fahrerin und jeder Fahrer selbst gefragt.
Haben wir das Fahrzeug „auf Kurs“, ist es höchste Zeit, sich mit der oberen Hälfte zu beschäftigen, dem Fahrer. Einen gehörigen Komfort- und Sicherheitsgewinn kann man sich im Handumdrehen mit der richtigen Bekleidung verschaffen. Gerade bei der momentan noch sehr kalten Witterung sind beispielsweise Handschuhe ein Muss. Zum einen ist es sehr unangenehm, ohne Handschuhe in einen Regenschauer zu geraten (kalte, nasse Hände beeinträchtigen die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen), zum anderen ist es beinahe unausweichlich, dass im Falle eines Falles die Hände mit dem Asphalt in Berührung geraten. Und das kann auch bei eher niedrigen Geschwindigkeiten nicht nur unangenehm sondern auch folgenschwer sein. Tragen Sie daher bei jeder Fahrt (durch Kontraste, Farben und Reflektoren) gut sichtbare Motorradbekleidung. Straßen- oder Turnschuhe bieten ebenso wenig Schutz wie normale Jeansjacken und -hosen.
Unterwegs: 3 Grundregeln für eine solide Basis