Am 11. November finden in vielen Gemeinden Martinsumzüge mit bunten Laternen und Fackeln statt. Kinderaugen leuchten, wenn Sankt Martin auf seinem Pferd den Laternenumzug anführt.
Doch Lichter, Musik und lärmende Kinder können das Tier aus der Ruhe bringen. "Wenn das Pferd scheut, kann es die Zuschauer verletzen", sagt Haftpflicht-Expertin Sonja Biorac. Reiter, Eltern und Betreuer sollten darauf achten, dass die Kinder dem Pferd beim Umzug nicht zu nahe kommen.
Im Mittelpunkt des Laternenumzugs steht Sankt Martin hoch zu Ross: Welches Kind möchte das Pferd nicht einmal streicheln oder dem heiligen Mann nahe kommen? Das bringt jedoch nicht nur das Tier in Bedrängnis, sondern auch Tierhalter und Reiter.
"Wenn das Tier ein Kind verletzt oder Sachschäden anrichtet, muss dafür in der Regel der Pferdehalter geradestehen - möglicherweise sogar, ohne dass er an der Situation beteiligt war und eigentlich etwas Gutes tun wollte", erklärt Expertin Biorac. "Im schlimmsten Fall haftet er ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen."
Auch der Reiter kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er sich falsch verhalten hat. Müssen Reiter oder Tierhalter haften, deckt dies normalerweise nicht die Privathaftpflichtversicherung ab. "Vor den finanziellen Folgen für Halter und Reiter schützt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung", so Sonja Biorac.