Der Ordner, auch Notfallmappe genannt, sollte alle notwendigen Dokumente und Informationen enthalten, die Angehörige benötigen könnten, wenn sich der Betroffene selbst nicht mehr äußern oder darum kümmern kann. „Der Inhalt kann je nach Alter, Krankheitsgeschichte und individueller Situation ganz unterschiedlich aussehen“, so die Juristin Michaela Rassat.
„Es ist wichtig, den Notfallordner regelmäßig zu überprüfen und immer auf dem aktuellen Stand zu halten“, empfiehlt Rassat.
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Ob der Notfallordner lieber klassisch in Papierform oder digital, zum Beispiel auf einem USB-Stick, angelegt wird, ist Geschmackssache. Wichtig zu wissen: Einige Dokumente – wie etwa die Vorsorgevollmacht, ein Testament oder eine Sorgerechtsverfügung – können die Angehörigen nur verwenden, wenn sie diese im Original vorlegen können. Hier kann der Notfall-USB-Stick zum Beispiel Hinweise auf den Aufbewahrungsort enthalten. Da der Notfallordner persönliche Daten und sensible Informationen enthält, ist es bei beiden Varianten wichtig, auf den Datenschutz zu achten. „Die Unterlagen sollten vor unerwünschten Zugriffen sicher sein“, rät die Expertin.
Wer sich für die Papierform entschieden hat, sollte den Ordner daher an einer nicht sofort einsehbaren Stelle aufbewahren. Wichtige Unterlagen in Papierform können versiegelt werden. Idealerweise sind enge Vertrauenspersonen und nahe Angehörige über den Ablageort informiert, damit sie ihn im Notfall schnell finden. Ein USB-Stick sollte mit einem Passwort geschützt sein, das nur die engsten Vertrauenspersonen kennen. Den Ordner oder den Stick in einem Bankschließfach oder beim Notar zu hinterlegen kann, wenn es schnell gehen muss, aufgrund strenger Vorgaben zu Verzögerungen führen.