Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an Pflegeschulen und einer praktischen Ausbildung. Unterricht und praktische Ausbildung wechseln sich ab. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung erfolgt beim Träger der praktischen Ausbildung, also dem Ausbildungsbetrieb, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag geschlossen hat. Im Rahmen der praktischen Ausbildung finden Einsätze in allen Versorgungsbereichen statt, also im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
Die generalistische Pflegeausbildung befähigt die Auszubildenden, Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Die generalistische Pflegeausbildung schließt nach drei Jahren mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ ab.
Viele Pflegefachkräfte arbeiten nach ihrer Ausbildung bei kommunalen oder öffentlichen Einrichtungen. Dort genießen sie alle Vorteile, die Arbeiten im öffentlichen Dienst oder bei einem kommunalen Arbeitgeber mit sich bringt.
► Berufswunsch Pflege: Diese 3 Gründe sprechen dafür
Ob ein Beruf in der Pflege der richtige ist, kann am besten jeder selbst beurteilen. Als „Faustformel“ kann sich jeder Interessierte daran orientieren, ob die folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können:
Da die Absolventinnen und Absolventen nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten können, stehen ihnen vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Zudem wird der Berufsabschluss automatisch EU-weit anerkannt. Damit besteht die Möglichkeit, auch im EU-Ausland als Pflegefachkraft arbeiten zu können.
► Pflegeberufe: Von der Hilfskraft zur Fachkraft
Die praktische Ausbildung erfolgt zum Teil in der Einrichtung des Trägers der praktischen Ausbildung (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder ambulanter Pflegedienst), aber auch in weiteren Einrichtungen, damit die Auszubildenden die verschiedenen Bereiche der Pflege kennenlernen.
Die praktische Ausbildung gliedert sich in einen Orientierungseinsatz, in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze:
* Der Einsatz in der Pädiatrie kann bis Ende 2024 mit mindestens 60 Stunden und höchstens 120 Stunden eingeplant werden. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stunden erhöhen entsprechend die Stunden des Orientierungseinsatzes.
Alle Auszubildenden durchlaufen die gleichen Pflichteinsätze. Die Pflichteinsätze in der allgemeinen Pflege und der Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels absolviert werden.
Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer staatlichen oder staatlichen anerkannten Pflegeschule statt und hat einen Umfang von mindestens 2.100 Stunden. Ihm liegt ein schulinternes Curriculum zugrunde.
Die Unterrichtsstunden verteilen sich auf verschiedene Themenbereiche:
Im letzten Ausbildungsdrittel, bei Vollzeitausbildung also im dritten Jahr der Ausbildung, erfolgt der Vertiefungseinsatz mit dem Ziel, das Wissen und Können in einem zuvor bereits kennengelernten Versorgungsbereich zu vertiefen.
Ausbildungsdauer:
Vollzeit 3 Jahre, Teilzeit bis zu 5 Jahre
Zwischen- und Abschlussprüfung:
Nach zwei Dritteln der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung kann unabhängig vom Ergebnis fortgeführt werden.
Die staatliche Abschlussprüfung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung legen die Auszubildenden an der Pflegeschule ab, an welcher sie die Ausbildung abschließen. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei zweistündigen Klausuren an aufeinanderfolgenden Tagen. Der mündliche Teil der Prüfung dauert zwischen 30 und 45 Minuten nach einer angemessenen Vorbereitungszeit.
Die praktische Prüfung wird in der Regel bei der Einrichtung abgelegt, in der der Vertiefungseinsatz durchgeführt wurde.
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