Der Verlust eines Elternteils oder gar beider Eltern ist eine tiefe und erschütternde Erfahrung. In dieser schwierigen Lebensphase bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine finanzielle Unterstützung – die Halb- oder Vollwaisenrente.
Eine Waisenrente steht Kindern zu, deren verstorbener Elternteil mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat oder bereits eine Rente bezog. Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder haben Anspruch, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden. Zusätzlich zur Grundrente kann es individuelle Zuschläge geben, abhängig von Versicherungszeiten und besonderen Beiträgen des verstorbenen Elternteils.
Halbwaisenrente:
Vollwaisenrente:
Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Sie kann jedoch verlängert werden: Macht das hinterbliebene Kind eine Schul- oder Berufsausbildung (einschließlich Studium), bekommt es bis maximal zum 27. Lebensjahr Waisenrente. Auch wenn es einen freiwilligen Dienstes (z.B. FSJ) wird es länger ausgezahlt, sowie wenn eine Behinderung vorliegt, die eine eigenständige Versorgung verhindert. Kurze Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen Ausbildung und freiwilligem Dienst werden ebenfalls berücksichtigt.
Die Waisenrente muss beantragt werden. Dies erfolgt meist durch den verbleibenden Elternteil, einen Vormund oder die volljährige Waise selbst. Du brauchst dafür folgende Unterlagen:
Der Antrag sollte möglichst innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall gestellt werden, um rückwirkende Zahlungen nicht zu verlieren. Unterstützung bieten Rentenberatungsstellen und soziale Einrichtungen.
Das eigene Einkommen der Waise beeinflusst die Waisenrente nicht mehr, es erfolgt keine Anrechnung. Auch nach Adoption oder Heirat der Waise bleibt der Rentenanspruch bestehen.
Diese Informationen sollen dir helfen, trotz emotionaler Belastung die finanziellen Aspekte in dieser schweren Zeit klarer zu sehen. Du bist nicht allein – Hilfe und Unterstützung sind für dich da.