Finanzen & Recht

Waisenrente beantragen: Welche Ansprüche & Fristen es gibt

Der Tod eines Elternteils trifft tief und bringt viele Fragen mit sich. Die Waisenrente bietet finanzielle Hilfe und Unterstützung für die Kinder.
Der Tod eines Elternteils trifft tief und bringt viele Fragen mit sich. Die Waisenrente bietet finanzielle Hilfe und kann bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden.
Der Tod eines Elternteils trifft tief und bringt viele Fragen mit sich. Die Waisenrente bietet finanzielle Hilfe und kann bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden.Foto: erstellt mit KI (OpenAI/Sora)

Der Verlust eines Elternteils oder gar beider Eltern ist eine tiefe und erschütternde Erfahrung. In dieser schwierigen Lebensphase bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine finanzielle Unterstützung – die Halb- oder Vollwaisenrente.

Wer erhält eine Waisenrente?

Eine Waisenrente steht Kindern zu, deren verstorbener Elternteil mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat oder bereits eine Rente bezog. Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder haben Anspruch, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden. Zusätzlich zur Grundrente kann es individuelle Zuschläge geben, abhängig von Versicherungszeiten und besonderen Beiträgen des verstorbenen Elternteils.

Halbwaisenrente:

  • Höhe: 10 % der Rente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte.
  • Voraussetzungen: Ein Elternteil ist verstorben.

Vollwaisenrente:

  • Höhe: 20 % der Rente der verstorbenen Eltern.
  • Voraussetzungen: Beide Elternteile sind verstorben.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Sie kann jedoch verlängert werden: Macht das hinterbliebene Kind eine Schul- oder Berufsausbildung (einschließlich Studium), bekommt es bis maximal zum 27. Lebensjahr Waisenrente. Auch wenn es einen freiwilligen Dienstes (z.B. FSJ) wird es länger ausgezahlt, sowie wenn eine Behinderung vorliegt, die eine eigenständige Versorgung verhindert. Kurze Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen Ausbildung und freiwilligem Dienst werden ebenfalls berücksichtigt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Waisenrente muss beantragt werden. Dies erfolgt meist durch den verbleibenden Elternteil, einen Vormund oder die volljährige Waise selbst. Du brauchst dafür folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde des Elternteils
  • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Nachweise zu Schul- oder Berufsausbildung, freiwilligen Diensten oder Behinderungen

Der Antrag sollte möglichst innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall gestellt werden, um rückwirkende Zahlungen nicht zu verlieren. Unterstützung bieten Rentenberatungsstellen und soziale Einrichtungen.

Was du sonst noch wissen solltest

Das eigene Einkommen der Waise beeinflusst die Waisenrente nicht mehr, es erfolgt keine Anrechnung. Auch nach Adoption oder Heirat der Waise bleibt der Rentenanspruch bestehen.

Diese Informationen sollen dir helfen, trotz emotionaler Belastung die finanziellen Aspekte in dieser schweren Zeit klarer zu sehen. Du bist nicht allein – Hilfe und Unterstützung sind für dich da.

von red/sl
21.05.2025
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