Trauer & Abschied

Witwenrente beantragen: Checkliste & Fristen

Du hast Anspruch auf Witwenrente? Hier erfährst du, wie du den Antrag stellst, welche Unterlagen du brauchst – und was mit deinem Einkommen passiert.
Wenn dein Ehegatte von dir geht, hast du Recht auf eine Witwenrente. Wie du dazu kommst und was du beachten musst. Das Wichtigste im Überblick.
Wenn dein Ehegatte von dir geht, hast du Recht auf eine Witwenrente. Wie du dazu kommst und was du beachten musst. Das Wichtigste im Überblick.Foto: erstellt mit KI (OpenAI/Sora)

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Der Verlust eines Partners verändert alles. Neben der Trauer gibt es oft viele offene Fragen – auch finanzielle. Die Witwen- oder Witwerrente ist dazu da, dir in dieser schwierigen Zeit zumindest finanziell ein Stück weit Halt zu geben.

Hast du Anspruch auf Witwenrente?

Damit du Anspruch auf eine Witwenrente hast, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Deine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand noch, als dein Partner verstarb.
  • Die Ehe oder Lebenspartnerschaft dauerte mindestens ein Jahr, außer dein Partner verstarb unerwartet, z. B. durch einen Unfall
  • Dein Partner erfüllte die Wartezeit von fünf Jahren in der Rentenversicherung oder bezog bereits eine Rente.

Es gibt zwei Arten der Witwenrente, die dir helfen sollen:

Kleine Witwenrente:

  • Höhe: Etwa 25 % der Rente deines verstorbenen Partners
  • Dauer: Für maximal 24 Monate
  • Voraussetzungen: Du hast keine Kinder unter 18 Jahren zu betreuen, bist nicht erwerbsgemindert und hast die Altersgrenze noch nicht erreicht

Große Witwenrente:

  • Höhe: Etwa 55 % der Rente deines verstorbenen Partners
  • Dauer: Wird dauerhaft gezahlt
  • Voraussetzungen: Du bist mindestens 46 Jahre alt (steigt stufenweise auf 47 Jahre), betreust ein minderjähriges Kind oder bist erwerbsgemindert

Checkliste: Schritt für Schritt zur Witwenrente

Die Witwenrente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Versuche, dies innerhalb eines Jahres nach dem Verlust zu erledigen. Hierfür brauchst du folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde deines Partners
  • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Deinen Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise

Viele Bestatter unterstützen dich gerne bei der Antragstellung. Du kannst dich auch direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Was bedeutet das eigene Einkommen für die Witwenrente?

Dein eigenes Einkommen wird teilweise auf die Witwenrente angerechnet. Doch keine Sorge: Dir steht ein monatlicher Freibetrag von derzeit 1.038,05 € (Stand Juli 2024) zu. Nur Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, wird zu 40 % angerechnet (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).

Was du sonst noch beachten solltest

Wenn du wieder heiratest, endet die Witwenrente, aber du erhältst eine einmalige Abfindung (24-fache Monatsrente). Für ältere Ehen (geschlossen vor 2002) gelten teilweise günstigere Übergangsregelungen.

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von red/sl
01.03.2025
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