Die eine perfekte Wohngebäudeversicherung für jeden gibt es nicht. „Je nachdem, wo man wohnt und wie groß das Haus oder die Wohnung ist, ist ein anderer Versicherungsvertrag sinnvoll“, erklärt , Versicherungsexpertin Kathrin Gotthold.
Standardversicherungen für Gebäude zahlen bei Schäden, die durch Feuer versursacht wurden, etwa Brände und Blitzeinschlag. Die Policen schützen zudem vor Schäden durch Leitungswasser und Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel. Wer sein Gebäude zusätzlich gegen Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder auch Starkregen absichern möchte, muss den Baustein Elementarschadenversicherung extra abschließen. „Das kann manchmal teuer sein“, sagt Gotthold. „Im Schnitt verlangen Anbieter dafür einen Preisaufschlag von 48 Prozent.“
Verbraucher sollten daher abwägen, ob sie diesen Schutz benötigen – in einem Risikogebiet, etwa am Wasser oder an einem Hang, kann das aber durchaus sinnvoll sein. Hier erfahren Sie, wie Sie ihr Haus vor Starkregen und Hochwasser schützen.
Einige Leistungsmerkmale sind bei der Gebäudeversicherung unverzichtbar. „Setzen Sie unbedingt ein Häkchen bei grober Fahrlässigkeit. Nur dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie selbst den Schaden grob fahrlässig verursacht haben“, rät Gotthold. „Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie im Winter nicht heizen und dadurch ein Wasserrohr bricht.“ Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten sollten ebenfalls eingeschlossen sein, ebenso die Folgen von Überspannungsschäden und Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder falls die Dekontamination von Erdreich erforderlich wird.
Der Versicherungsschutz sollte zudem Wasserzu- und Wasserableitungsrohre einschließen – und zwar sowohl auf dem versicherten Grundstück als auch außerhalb. Ebenso sollten Schäden am Gebäude, die durch Einbrüche entstehen, mitversichert sein. Finanztip empfiehlt Verbrauchern, jährlich zu zahlen und 250 Euro Selbstbeteiligung zu wählen. Der Grund: Wer die Kosten kleiner Schäden selbst übernimmt, spart insgesamt bei der Versicherung.
Stand 8.5.2019
Gottholds Tipp: „Vergleichen Sie regelmäßig die Preise der Wohngebäudeversicherung. Gibt es einen passenden Vertrag günstiger, wechseln Sie! Kündigen können Sie drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres.“ Im Versicherungsfall oder bei einer Preiserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats kündigen. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann sie innerhalb eines Monats nach dem Eintrag in das Grundbuch kündigen.