Arbeitnehmer hatten unter anderem formale Verstöße bei der Wahl bei Europas größtem Softwarehersteller gesehen. Doch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wies die Beschwerde zurück.

Arbeitnehmer hatten unter anderem formale Verstöße bei der Wahl bei Europas größtem Softwarehersteller gesehen. Doch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wies die Beschwerde zurück.








