Neuigkeiten aus dem Bauministeriums des Bundes. Ab sofort können in den Bereichen "Klimafreundlicher Neubau" (KFN), "Altersgerecht Umbauen" sowie "Genossenschaftliches Wohnen" wieder über die Website der KfW gestellt werden.
Bundesministerin Klara Geywitz kommentiert die Neuauflage: „Vom neuen Stadtquartier bis zur Türschwelle: Die Förderprogramme sind wichtig für die Konjunkturentwicklung im Land. Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen.“
Mit dem Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) wurde im vergangenen Jahr der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert. Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen, laut Geywitz „deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen.“ So komme das Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen.
► Förderungen Sanierung Wohngebäude BAFA, KfW und Finanzamt
(Stand 20.02.2024)
Insgesamt stehen 2024 762 Mio. für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung. Kreditsummen bis zu 100.000 Euro sind möglich, größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Das Wichtigste in Kürze
Was wird gefördert?
Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Wie wird gefördert?
Über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z. B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
Was wird nicht gefördert?
Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau () gestellt werden.
Weitere Infos hier
* Abhängig vom Kapitalmarkt
Das Programm für Genossenschaftliches Wohnen hat sich laut Geywitz zum „Hidden Champion“ entwickelt. 2024 wird es mit 15 Mio. Euro ausgestattet. „Mit diesem Programm unterstützen wir Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss“, so die Ministerin. Zum Start liege der Zinssatz bei 2 - 2,5 %, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %. Voraussetzung ist, dass die erworbenen Anteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden.
Das Wichtigste in Kürze
Was wird gefördert?
Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland – sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
Was wird nicht gefördert?
Weitere Infos hier.
„Damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können, fördern wir mit dem Programm 'Altersgerecht Umbauen' den barrierefreien Umbau von Wohnungen“, so Geywitz. In diesem Jahr stehen hierfür 150 Mio. Euro bereit, eine Verdoppelung der Summe von 2023. Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Das Wichtigste in Kürze
Wie wird gefördert?
Für einzelne Maßnahmen vergibt die Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
Typische Modernisierungsmaßnahmen: Einbau einer bodengleichen Dusche, Entfernen von Türschwellen, Einbau von Aufzügen.
Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.
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