Von der Planung, bis hin zur Ausführung und den eingesetzten Materialien, gibt es gravierende Unterschiede. Eine private Zusatzversicherung macht fast immer Sinn, denn die Kasse zahlt nur das nötigste.
Zahnersatz wird von den gesetzlichen Krankenkassen durch befundbezogene Festzuschüsse gezahlt. Das heißt: Für jeden Fall im Mund des Patienten gibt es einen vorher festgelegten Zuschuss.
Fehlt zum Beispiel im Oberkiefer ein Schneidezahn gilt der Festzuschuss 2.1. Er heißt: Zahnbegrenzte Lücke mit fehlendem Zahn.
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Der Gesetzgeber definiert, welche Art von Zahnersatz aus wissenschaftlicher und finanzieller Sicht ausreicht und funktioniert. Diese Definition wird Regelversorgung genannt. Es ist eine Art Basis-Therapie. Im Fall des fehlenden Zahns wird eine festsitzende Brücke als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich eingestuft.
Sie können sich aber auch für eine andere Versorgung entscheiden. Möglich sind eine Klebebrücke (Maryland-Brücke) oder ein Implantat. Unabhängig davon, welche Entscheidung Sie treffen: Der Zuschuss bleibt bestehen. Möchten Sie ein Implantat, dass mehr kostet als eine Brücke, zahlen Sie einen höheren Eigenanteil.
Als versicherter Patient einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlen Sie einen eigenen Anteil. Die Summe ergibt sich aus den Gesamtkosten. Davon wird der Zuschuss der Krankenkasse abgezogen. Die restliche Summe ist Ihr Eigenanteil.
Wenn Sie eine Regelversorgung wählen, liegt Ihr Eigenanteil in der Regel bei der Hälfte der Gesamtsumme.
Die KZBV hat eine Übersicht über die Verschiedenen Zahnarztkosten erstellt und bietet mit ihren informativen viele weiterführende Informationen für Patienten rund um Heil- und Kostenplan, Zahnarzthonorare und vieles mehr.
Wünschen Sie Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinaus geht, gibt es zwei Möglichkeiten: