
Auf Grundlage der Pressemitteilung vom 23. Oktober 2025 des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg „Land stellt Umsetzungsplan zur Erhaltung der Brücken vor“ teilt das Regierungspräsidium Karlsruhe mit:
Von den rund 1.400 Brücken im Regierungsbezirk Karlsruhe befinden sich in Stufe I 40 Bauwerke, die bis zum Jahre 2030 ersetzt werden sollen. Von den genannten Brücken sind derzeit vier im Bau. Zwei weitere Brücken wurden im Jahr 2025 bereits fertiggestellt. Weitere 34 Bauwerke befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Bei sechs dieser Brücken sind die Entwurfs- und Ausschreibungsplanungen so weit vorangeschritten, dass mit einem Baubeginn im kommenden Jahr gerechnet werden kann. 28 Brücken befinden sich in frühen Stadien der Ersatzneubauplanung, wie der Vorplanung oder der Grundlagenermittlung.
Unter den genannten Bauwerken sind unter anderem auch alle bereits früher identifizierten Brücken, die mit spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstählen gebaut wurden und daher vorrangig zum Neubau anstehen.
→ Weiterführende Informationen zu Brücken im Regierungsbezirk Karlsruhe
Der Ersatz älterer Brücken mit hohen Verschleißerscheinungen, bauzeitbedingten Defiziten oder verkehrlichen Belastungen für die sie nicht konzipiert waren, wird im Regierungspräsidium Karlsruhe seit Jahren mit höchster Priorität vorangetrieben. In der Vergangenheit standen überwiegend die hochbelasteten Autobahnbrücken im Fokus, für die das Regierungspräsidium jedoch seit Gründung der Autobahngesellschaft des Bundes im Jahr 2021 nicht mehr zuständig ist.
Heute stehen die Brücken im Zuge der Bundes- und Landesstraßen im Mittelpunkt der Planerinnen und Planer sowie den Baureferaten des Regierungspräsidiums. Im nun vorgestellten Umsetzungsplan des Landes werden die anstehenden Brückenersatzneubauten in zwei Dringlichkeitsstufen priorisiert. Entscheidend für das Gelingen des ambitionierten Umsetzungsplans zur Erhaltung der Brücken im Regierungspräsidium Karlsruhe ist die Bereitstellung der finanziellen und personellen Ressourcen entsprechend des vom Verkehrsministerium erkannten Bedarfs.