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Patientenverfügung: 5 Fragen & Antworten – was zu regeln ist

Mit der schriftlichen Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, welche medizinische Versorgung man für sich im Notfall wünscht oder ablehnt.
Mann denkt über seine Patientenverfügung nach
Nicht nur für Senioren ist es wichtig, sich um die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase zu kümmern. Also beispielsweise um die eigene Patientenverfügung - denn es kann auch ein Notfall eintreten, egal wie alt man ist.Foto: ots/compass private pflegeberatung GmbH

Es gibt Themen, die wir gerne verdrängen – wie die Frage, was passiert, wenn wir einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Doch Vorsorge zu treffen, bedeutet Fürsorge für uns selbst und für die Menschen, die uns wichtig sind.

Angenommen, es kommt zum Not- oder Pflegefall für mich selbst – welche medizinische und Pflegerische Behandlung wünsche ich mir? Lehne ich eventuell bestimmte Behandlungen ab und möchte sie auf keinen Fall? Es ist wichtig, sich vorsorglich solche Gedanken zu machen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem du festhältst, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst – und welche nicht –, falls du dich selbst nicht mehr äußern kannst.

Typische Fragen:

  • Willst du künstlich beatmet werden?

  • Möchtest du lebensverlängernde Maßnahmen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht?

  • Wünschst du eine palliative Begleitung statt intensivmedizinischer Maßnahmen?

Du kannst diese Entscheidungen heute treffen – damit du im Ernstfall nicht zum Objekt fremder Entscheidungen wirst.

Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und Regeln beachtet werden.

Welche Vollmachten und Verfügungen können sinnvoll sein?

Video: Die 6 größten Irrtümer rund um die Patientenverfügung

5 Häufige Fragen und Antworten zum Thema Patientenverfügung

1. Ich weiß ja noch gar nicht, was ich im Ernstfall eigentlich will – und wie dieser aussieht – aber die Entscheidungen müssen in der Patientenverfügung juristisch genau ausformuliert sein?

Ein Grund dafür, warum viele Menschen sich lieber nicht mit der Frage nach einer eigenen Patientenverfügung beschäftigen wollen, liegt in einer gewissen Unentschlossenheit und Unkenntnis der Sachlage. Das ist nachvollziehbar, muss aber nicht sein. Auch wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorstellung davon haben (können), wie sich eine mögliche medizinische Behandlung oder Pflegesituation in der Zukunft konkret darstellen könnte, ist eine Patientenverfügung hilfreich. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Betreuungsgericht. Auch Partner oder Kinder haben nicht automatisch Entscheidungsrecht. Eine Vorsorgevollmacht gibt Klarheit.

Grundsätzlich reicht es natürlich, die persönlichen Wünsche und Vorstellungen schriftlich zu definieren. Stellen Sie dabei die für Sie wichtigsten Fragen: "Wie stehe ich zum Tod und zu lebenserhaltenden Maßnahmen? Was macht mir Angst? Was möchte ich auf jeden Fall ausschließen? Was ist mir besonders wichtig?". Ihre grundsätzliche Haltung rund um die Themen "künstliche Ernährung", "Wiederbelebung" und "Organspende" sollten sie dabei als Anhaltspunkte für weiteres Handeln schriftlich fixieren. So können Sie am ehesten sicher sein, dass Ihren Wünschen und Vorstellungen im Ernstfall entsprochen werden kann.

Insgesamt gilt: Verzichten Sie auf allgemeine Formulierungen und beschreiben Sie konkret, in welchen Situationen Ihre Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.

Video: Patientenverfügung erstellen - Das muss drin stehen

2. Reicht es aus, wenn ich meine Entscheidungen mündlich mitteile?

Das reicht nicht! Der Gesetzgeber verlangt, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt werden muss, um juristische Gültigkeit zu besitzen. Sie können dafür auch auf die Hilfe von Vordrucken oder zertifizierten Online-Anbietern zurückgreifen. Eine mündliche Absichtsbekundung gilt nicht als gültige Patientenverfügung und hat somit keinen Anspruch auf Durchsetzung.

Mündliche Äußerungen sind deshalb aber nicht komplett wirkungslos, denn sie müssen bei einer eventuellen Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens von dem Vertreter bzw. der Vertreterin beachtet werden. Bedenken Sie zur Verdeutlichung die Tragweite Ihrer Entscheidungen und die Pflicht zur Lebenserhaltung durch medizinisches Personal! Es geht für alle Beteiligten immerhin um nicht weniger als Leben oder Tod.

Zur gegenseitigen Absicherung und auch zu Ihrer eigenen Sicherheit kann dank einer vorliegenden Patientenverfügung nur getan werden, was Sie selber entschieden haben. Eine notarielle Beglaubigung ist für die Patientenverfügung übrigens nicht notwendig. Es empfiehlt sich aber, eine Patientenverfügung gemeinsam mit einem Arzt oder einer Ärztin zu besprechen und auch von diesen unterschreiben zu lassen. Zusätzlich empfiehlt es sich auch, eine sogenannte "Vorsorgevollmacht" zu erstellen.

Video: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht - Das solltest du wissen!

3. Sind Ehepartner und Kinder im Notfall automatisch vertretungsbefugt?

Auch das ist nicht der Fall! Ohne eine entsprechende Vollmacht, z.B. eine Vorsorgevollmacht, darf niemand Entscheidungen über Ihre Versorgung fällen. Das gilt für (Ehe-)Partner und (Ehe-)Partnerinnen, Kinder und Ihnen nahestehende Personen gleichermaßen. Deshalb ist das Thema auch so wichtig.

Mehr zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Eine Patientenverfügung regelt Ihre medizinische (Weiter-)Versorgung. Sie tritt aber auch erst dann in Kraft, sollten Sie zum entsprechenden Zeitpunkt keine eigenständigen Entscheidungen (mehr) treffen können. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt zusätzlich von Ihnen ausgewählte Personen dazu, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Da sich Ihre Wünsche und Vorstellungen im Laufe der Jahre ändern können, ist es ratsam, eine Patientenverfügung von Zeit zu Zeit einzusehen und gegebenenfalls auch zu ändern.

Eine bloße Kopie der Patientenverfügung ist für (Ehe-)Partner bzw. Partnerinnen, Kinder und Ihnen nahestehende Personen übrigens nicht ausreichend. Möchten Sie Ihre Patientenverfügung mehreren Menschen zugänglich machen, müssen Sie eigene Exemplare anfertigen und auch selbst unterschreiben.

Brauche ich eigentlich beide Dokumente – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Ohne Patientenverfügung sind Ärzte verpflichtet, alles medizinisch Mögliche zu tun – auch wenn du dies nicht möchtest. Beide Dokumente zusammen sorgen dafür, dass genau das geschieht, was du wünschst.

Symbolbild: Bausteine medizinischer Versorgung
Welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen will ich, welche nicht?Foto: scyther5/Getty Images/iStockphoto

4. Verliert die Patientenverfügung ihre Gültigkeit, wenn ich sie nicht regelmäßig überarbeite?

Nein! Eine Patientenverfügung behält grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen ihre Gültigkeit, wenn sie alle relevanten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Wer eine Patientenverfügung aufsetzen will, muss volljährig und einwilligungsfähig sein. Außerdem muss die Patientenverfügung schriftlich abgegeben werden und Ihre Unterschrift tragen. So ist sie auch ohne notarielle Beglaubigung oder ärztliche Unterschrift gültig.

Eine Patientenverfügung tritt nur außer Kraft, wenn Sie sie widerrufen oder vernichten. Solange Sie körperlich und geistig dazu befähigt sind, können Sie Ihre Patientenverfügung überarbeiten und abändern oder Ihren Willen, bzw. das Anwenden einer Maßnahme in einer bestimmten Situation, auch auf definierte Zeiträume festlegen.

Empfehlenswert ist eine Aktualisierung alle paar Jahre oder bei Veränderungen der persönlichen Lebensumstände.

Krankenschwester kümmert sich um Patientin
Kann man sich nach einem Notfall noch äußern, oder nicht? Mit einer Patientenverfügung fühlt man sich sicherer.Foto: alvarez/E+/gettyImages

Es ist nicht unbedingt erforderlich, aber empfehlenswert, im eigenen Interesse regelmäßig zu überprüfen, ob einmal getroffene Festlegungen noch gelten sollen oder eventuell konkretisiert oder abgeändert werden sollen. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass eine Patientenverfügung im Anwendungsfall immer mit der aktuell eingetretenen Situation abgeglichen wird. Um einen möglichen Auslegungsspielraum zu minimieren, empfiehlt es sich, Ihren Willen in Bezug auf den Ernst- und Anwendungsfall so präzise wie möglich zu definieren. In diesem Fall empfiehlt sich das Hinzuziehen einer ärztlichen und juristischen Beratung.

Video: 4 Tipps für eine wirksame Patientenverfügung

5. Haben nicht Ärzte oder Angehörige das letzte Wort, können Sie gegen meinen Willen handeln?

Falsch! Juristisch betrachtet ist die Sachlage klar, denn grundsätzlich ist eine Patientenverfügung für Ärztinnen und Ärzte bindend. Würden diese gegen Ihren Willen handeln, würde Ihr Selbstbestimmungsrecht, also mithin Ihre Menschenwürde verletzt werden.

Trotzdem müssen in der Praxis mehrere Punkte bedacht werden. Im Notfall werden Patientinnen und Patienten durch medizinisches und ärztliches Personal natürlich grundsätzlich erst einmal behandelt, denn der Erhalt Ihres Lebens ist oberste Pflicht und darüber hinaus muss das Vorhandensein einer Patientenverfügung den Handelnden bekannt sein. Es kann daher sein, dass die Anwendung einer Patientenverfügung in einer Notfallsituation erst verspätet zum Tragen kommt. Befinden Sie sich bereits in stationärer oder ambulanter Behandlung und die behandelnden Personen besitzen Kenntnis Ihrer juristisch eindeutigen Patientenverfügung, ist die Sachlage klar.

Für Angehörige gilt: Liegt eine Patientenverfügung vor, dann haben ihre (Ehe-)Partner bzw. Partnerinnen auch mit einer gültigen Vorsorgevollmacht keine Entscheidungsgewalt. Es sei denn, die Patientenverfügung lässt im entsprechend vorliegenden Fall Fragen offen, weil Inhalte oder Behandlungsmethoden irrtümlich oder falsch formuliert sind oder eventuell auch nicht erfasst wurden.

Checkliste – Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht:

  • ✅ Patientenverfügung erstellt (ärztliche Beratung empfohlen)
  • ✅ Vorsorgevollmacht unterschrieben
  • ✅ Dokumente sicher und auffindbar aufbewahrt
  • ✅ Vertrauensperson informiert und besitzt Kopien
  • ✅ Optional: Betreuungsverfügung erstellt

Fazit

Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind keine Last, sondern ein wertvolles Geschenk für dich und deine Liebsten. Denn Vorsorge bedeutet Fürsorge.

von Original-Content von: compass private pflegeberatung GmbH, übermittelt durch news aktuell / red
10.01.2022
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