Wer zur Schule geht oder studiert, ist bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern krankenversichert. Auszubildende hingegen müssen sich unabhängig vom Alter selbst um eine Krankenversicherung kümmern.
Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen Betrieb und Auszubildende gemeinsam.
In Deutschland versichern sich die meisten Auszubildenden bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Entscheiden sie sich nicht selbst für eine Krankenkasse, übernimmt das der Arbeitgeber. Die Arbeitgeberbeiträge zur GKV werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen, die andere Hälfte zahlen Azubis selbst. Liegt das Ausbildungsgehalt unter 325 Euro, übernimmt der Betrieb den kompletten Beitrag.
Als ideale Ergänzung empfiehlt sich eine private Krankenzusatzversicherung. Dank des jungen Eintrittsalters ist der verbesserte Gesundheitsschutz vergleichsweise kostengünstig zu haben. Die Zusatzversicherung übernimmt je nach Vereinbarung die Kosten für hochwertigen Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen oder heilpraktische Behandlungen und zahlt Kranken- oder Krankenhaustagegeld.
Normalerweise können sich Auszubildende nicht privat versichern, es sei denn, sie waren es vor Beginn der Ausbildung über die Eltern. Wer sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, sollte wissen, dass die Beiträge zur PKV nicht vom Einkommen, sondern vom Umfang der versicherten Leistungen abhängen. Alternativ lassen sich Leistungslücken der GKV mit einer privaten Krankenzusatzversicherung schließen.
Eine Ausnahme bilden Auszubildende, die eine Beamtenlaufbahn anstreben. Beamtenanwärterinnen und -anwärter erhalten schon während der Ausbildung Anspruch auf staatliche Beihilfe im Krankheitsfall. Diese deckt jedoch nur einen Teil der Krankheitskosten ab. Deswegen ist eine ergänzende private Krankenversicherung speziell für Beamtenanwärterinnen und -anwärter ein Muss, um nicht auf Behandlungskosten sitzenzubleiben.
Wenn die Ausbildungsvergütung noch Spielraum lässt, lohnt es sich zudem, über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Wer seinen Beruf später krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, erhält aus dieser Versicherung eine monatliche Rente.
Das ist wichtig, weil die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oft nicht ausreichen.
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