Trauer & Abschied

Wie du eine Sterbeurkunde beantragst

Wenn der Tod offiziell wird – und du langsam wieder nach vorn schauen darfst.
Die Sterbeurkunde brauchst du für beispielsweise die Versicherung und Erbschaftsfragen. Aber keine Sorge: Du musst diesen Schritt nicht allein gehen.
Die Sterbeurkunde brauchst du für beispielsweise die Versicherung und Erbschaftsfragen. Aber keine Sorge: Du musst diesen Schritt nicht allein gehen.Foto: Erstellt mit KI (OpenAI/Sora)

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Nachdem der Totenschein ausgestellt wurde, folgt der nächste Schritt:
Die Sterbeurkunde – das offizielle Dokument, das den Tod rechtlich bestätigt.
Du brauchst sie für alles Weitere: Bank, Versicherung, Rentenstelle, Kündigungen, Erbschaftsfragen.

Aber keine Sorge: Du musst diesen Schritt nicht allein gehen.

Wo bekommst du die Sterbeurkunde?

Beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde, in der der Mensch gestorben ist – nicht dort, wo er oder sie zuletzt gewohnt hat.

Diese Unterlagen brauchst du:

  • Den ärztlich ausgestellten Totenschein
  • Den Personalausweis oder Pass der verstorbenen Person
  • Die Heiratsurkunde (wenn verheiratet oder verwitwet)
  • Die Geburtsurkunde (bei Unverheirateten)
  • Ggf. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners, Rentennummer

Tipp: Wenn dir Unterlagen fehlen, kannst du das Standesamt um Unterstützung bitten – viele helfen dir, das Nötige nachzureichen.

Du musst nicht selbst zum Amt gehen

Viele Bestattungsunternehmen übernehmen diesen Weg für dich – ganz automatisch oder auf Wunsch. Du kannst sie einfach fragen. Sie kümmern sich dann um die Anträge – oft bekommst du die Urkunden direkt mit den anderen Dokumenten bei der Besprechung oder nach Hause geschickt.

Wie viele Sterbeurkunden werden benötigt?

Erfahrungsgemäß solltest du mit 5 bis 10 Exemplaren rechnen, je nachdem, wie viel zu regeln ist.
Sterbeurkunden werden z. B. benötigt für:

  • Banken und Versicherungen
  • Renten- oder Pensionsstellen
  • Vertragskündigungen (Wohnung, Mobilfunk, Abo etc.)
  • Erbschaftsangelegenheiten beim Nachlassgericht
  • Arbeitgeber, Vereine, Mitgliedschaften

Wenn du unsicher bist, sprich mit deinem Bestatter oder direkt mit dem Standesamt. Sie helfen dir, die richtige Anzahl für deinen Fall einzuschätzen.

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von red/sl
27.03.2025
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