Aus den Rathäusern

Appell an Wohnwagenbesitzer: Rücksichtsvolles Parken in unserer Gemeinde

In der wachsenden Campingkultur steigt der Kauf von Wohnwagen und Wohnmobilen immer mehr an. Doch mit dem zunehmenden Interesse an dieser Urlaubsform kommen...

In der wachsenden Campingkultur steigt der Kauf von Wohnwagen und Wohnmobilen immer mehr an. Doch mit dem zunehmenden Interesse an dieser Urlaubsform kommen leider auch Probleme.

Oft wird beim Kauf über einen passenden Stellplatz nicht ausreichend nachgedacht. Stattdessen werden Wohnwagen und Wohnmobile häufig am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt. Dies führt zunehmend zu Verärgerung in der Bevölkerung, da dadurch weniger Parkraum für die Allgemeinheit zur Verfügung steht. Hinzu kommt noch ein Sicherheitsaspekt: Fußgänger und insbesondere Kinder sind in der Umgebung von parkenden Wohnwagen/Wohnmobilen weniger gut zu sehen.

Rechtlich ist das Parken auf öffentlicher Fläche für Wohnwagen und Wohnmobile zwar grundsätzlich nicht verboten, doch gelten klare Regeln:

  • Zweiwochenfrist: Ein abgekoppelter Wohnwagen (oder auch Anhänger) darf laut Straßenverkehrsordnung nicht länger als zwei Wochen am selben Ort auf öffentlicher Fläche abgestellt werden.
  • Öffentliche Parkplätze dürfen nicht als Dauerabstellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile genutzt werden.
  • Wohnwagen und Wohnmobile dürfen keine Verkehrsbehinderung darstellen und die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer darf nicht eingeschränkt werden.

Darum unser Appell:

Wer sich einen Wohnwagen zulegt, sollte nicht nur das Fahrzeug kaufen, sondern sich gleichzeitig um einen passenden Stellplatz kümmern – auch wenn damit zusätzliche Kosten verbunden sind! Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern sollte oberste Priorität haben, damit ein gutes Miteinander weiterhin möglich ist. Ein gut durchdachter Stellplatz sorgt dafür, dass das Reisen mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil Freude macht und niemanden belastet!

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